Was bedeutet das Kleingedruckte bei Yacht-Versicherungen?

Ein Beitrag von

Dirk Hilcken

Dirk Hilcken ist Koordinator Vertrieb und Underwriting bei Europas führendem Anbieter von Yachtversicherungen Pantaenius und hat in seinen rund 20 Jahren so einiges gesehen, was schwimmt und Eigner gern abgesichert wissen möchten. Hier immer die richtige Einschätzung zu finden, geht nur mit eigener Erfahrung auf möglichst vielen Kielen. Groß geworden auf dem elterlichen Segelboot, war es lange vor allem das Dickschiff-Regattasegeln im Team, das Dirk faszinierte. Nach einem Intermezzo, das unter großer Maschine in die USA und die Karibik führte, ist der Hamburger heute öfter mit dem Pantaenius-Sicherungs-RIB auf Klassiker-Regatten anzutreffen. Und für den Notfall wartet der von seinem Vater gebaute Holz-Opti stets segelklar im Keller.

Versicherungsbedingungen für Yacht-Policen müssen nicht kompliziert sein!

Eng bedruckte Seiten mit komplizierten Schachtelsätzen wirken auf viele Menschen so abschreckend, dass sie selbst bei der Unterzeichnung langjähriger Verträge höchstens einen flüchtigen Blick darauf werfen. Doch das muss nicht so sein. Auf dem Markt der Yachtversicherungen gibt es durchaus Anbieter, die sich die Mühe gemacht haben, ihre Versicherungsbedingungen so übersichtlich und sprachlich transparent wie möglich zu gestalten.

Das Versicherungsrecht fordert, dass jedem Versicherungsvertrag ein Informationsblatt zu Versicherungsprodukten beigelegt werden muss. Das verschafft dem Segler einen ersten, wenn auch nur groben Überblick. Es ist daher ratsam, die kompletten Versicherungsbedingungen aufmerksam durchzulesen. Zumindest auf vier Aspekte sollte der Versicherungsnehmer dabei achten:

  • Versicherungsgegenstand: Welche Sachen sind versichert?
  • Ausschlüsse: Was ist nicht versichert?
  • Obliegenheiten: Welche Pflichten hat der Versicherte?
  • Versicherungswert: Welche Summe wird ausgezahlt?
Auf Messen wie der boot Düsseldorf kann im direkten Gespräch mit dem Versicherer das Kleingedruckte besprochen werden. ©Messe Düsseldorf, Constanze Tillmann

Der Versicherungsgegenstand bei Yacht-Versicherungen

Die Kaskoversicherung für die Yacht ist beispielsweise eine Sachversicherung. In den Versicherungsbedingungen bezeichnet der Gegenstand der Versicherung regelmäßig, welche Sachen genau vom Versicherungsschutz umfasst sind.

In der Yacht-Kaskoversicherung sollten neben dem eigentlichen Fahrzeug (dem Schiff), dessen Maschinenanlage und der technischen Ausrüstung unter anderem auch sogenannte Persönliche Effekten wie die Segel- oder Straßenkleidung mit umfasst sein. Segler, die einen Lagerbock und oder einen Trailer für Ihr Schiff besitzen, sollten auch diese mitversichern können.

ANZEIGE

Die Ausschlüsse bei Yacht-Versicherungen

Hinsichtlich der sogenannten Ausschlüsse gilt es die Details zu beachten. Auch dazu ein Beispiel: Wer eine Skipper-Haftpflicht-Versicherung für den Familien-Chartertörn abschließt, kann bei einem Schadenfall böse überrascht werden, wenn die Versicherung Ansprüche von Familienangehörigen in häuslicher Gemeinschaft ausschließt.

Anderes Beispiel: Ein Segler beschädigt eine gecharterte Yacht so stark, dass die Folge-Crew in der Woche nach dem eigenen Törn nicht mit der Yacht losfahren kann. Wenn die abgeschlossene Versicherung dann nicht für Charter-Folgeschäden haftet, muss der Segler den Ausfall der Folge-Crew aus eigener Tasche bezahlen.

Folgeschäden wie ein Riggverlust sollten versichert sein. ©Privat

Neben Charterseglern sollten auch Yachteigner genau hinschauen, wenn es um Ausschlüsse geht. Auch hierzu ein Beispiel: Verschleiß oder Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch sind grundsätzlich vom Kasko-Versicherungsschutz ausgeschlossen. Aber wie sieht es mit Folgeschäden aus? Wenn wegen einer alten Saling der Mast bricht, dann ist der Mastbruch ein Folgeschaden. Bei vielen Versicherungen ist dieser nicht gedeckt. Gut beraten ist hingegen, wer einen Anbieter gewählt hat, der den Folgeschaden deckt.

Die Obliegenheiten bei Yacht-Versicherungen

Wer einen Versicherungsvertrag unterschreibt, hat auch Pflichten! Dazu gehört beispielsweise, dass sich der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, im Schadenfall bestimmte Verhaltensmaßregeln zu befolgen. Zu den zwei wichtigsten Regeln gehören die unverzügliche Meldepflicht und die Pflicht, schadenmindernde Maßnahmen zu ergreifen.

Im Schadenfall besteht eine Meldepflicht! ©Sönke Roever

Viele Versicherungsnehmer versäumen es leider, einen Schaden umgehend ihrer Versicherung zu melden. Beispiel: Ein Kunde meldet eine Grundberührung. Der Sachverständige stellt auch Beschädigungen aufgrund einer früheren Grundberührung fest, die der Eigner für zu geringfügig hielt, um sie zu melden. Nun muss auseinandergerechnet werden, welcher Schaden alt und welcher neu ist.

Zu den Pflichten des Geschädigten kann auch das Involvieren der Polizei gehören. ©Sönke Roever

Ganz besondere Eile ist in Fällen von Einbruch und/oder Diebstahl geboten. Hier kann jede Verzögerung den Ermittlungserfolg gefährden, sodass der Versicherer und die Polizei schnellstmöglich und umfassend zu informieren sind.

Nicht immer ist im ersten Moment klar zu erkennen, wie groß der Schaden ist oder wie Folgeschäden vermieden werden können. Deshalb weisen seriöse Versicherer immer wieder darauf hin, sofort Kontakt zur Versicherung aufzunehmen. Einfach nichts zu tun, ist die denkbar schlechteste Entscheidung. 🙂

Im Zweifel ist es besser, zu viel als zu wenig mit dem Versicherer zu kommunizieren. ©GandolfoCannatella/stock.adobe.com

Der Versicherungswert bei Yacht-Versicherungen

Beim Abschluss einer Yacht-Kasko-Versicherung ist es wichtig, die unterschiedlichen Regelungen bei einem Teilschaden und bei einem Totalverlust des Schiffes in den Versicherungsbedingungen zu verstehen. Teilschäden sollten ohne altersbedingte Abzüge bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme reguliert werden. Stichwort: Keine Abzüge „neu für alt“.

Im Zusammenhang mit Totalverlusten fällt häufig der Begriff „Feste Taxe“. Er suggeriert im Fall eines Totalverlustes eine Auszahlung ohne Abzüge. Doch Vorsicht: Versicherungsnehmer müssen darauf achten, dass die „Feste Taxe“ in den Versicherungsbedingungen auch tatsächlich als echte Neuwertversicherung vereinbart ist! Am sichersten ist es, sich bestätigen zu lassen, dass die Versicherungssumme bei Totalverlust auch tatsächlich ohne Zeitwertabzug ersetzt wird. Nur dann bekommt der Eigner auch wirklich die Versicherungssumme erstattet, für die er jahrelang Prämie gezahlt hat.

Wichtig: Welcher Yachtwert wird im Falle eines Totalverlustes erstattet? ©Sönke Roever

Fazit

Die vorstehenden Punkte sind nur einige wenige Beispiele, die dafür sensibilisieren sollen, sich mit dem Kleingedruckten der Yachtversicherung auseinander zu setzen. Ja, das Versicherungsdeutsch ist – je nach Anbieter – mitunter etwas sperrig und/oder für den Laien schwer zu verstehen. Dennoch lohnt es sich, so trocken die Versicherungsbedingungen auch sein mögen, sie zu lesen und im Zweifel nachzuhaken. Oder anders formuliert: Wer ein Boot kauft, kauft dieses nicht, ohne unter den Bodenbrettern nach dem Rechten gesehen zu haben. Das Gleiche gilt für die Yachtversicherung! 🙂

Mehr zum Thema

Pantaenius Yachtversicherungen

Seit 50 Jahren bietet Pantaenius Eignern, Skippern und Crews ausgezeichneten Versicherungsschutz. Über 100.000 Kunden machen das Unternehmen zu Europas führendem Spezialisten für Yachtversicherungen.
Subscribe
Informiere mich bei
guest
1 Kommentar
Älteste
Aktuellste Likes
Inline Feedbacks
View all comments
Karo
Karo
1 Jahr her

S!chon vor über 20 Jahren habe ich als Selbstbauer 2 Jahre vor der Fertigstellung unsere Yacht bei Pantaenius Kasko versichert. zum Glück habe ich noch nie einen Schadensfall gehabt. Nach nun ca. 40.000 SM sind wir immer noch beruhigt, versichert zu sein. Zugegeben jedes Wort und jeden Ausschluss verstehen wir sicher auch nicht ganz genau, ist besser so, denn die Seeleute, welche nicht schwimmen können passen besser aufs Schiff auf.
Euch allen immer genug Wasser unterm Kiel