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Matthias ist RYA Yachtmaster, er war 2010 Teilnehmer am Clipper Round the World Race, segelt viele Regatten und gerne auch Überführungen. Beruflich verantwortet Matthias bei Dream Yacht Sales & Ownership den Yachtverkauf in allen deutschsprachigen und vielen mitteleuropäischen Ländern. Alle verkauften Schiffe sind im Charterprogramm von Dream Yacht Worldwide, die Firma mit französischen Wurzeln ist mit über 900 Yachten und 42 Stützpunkten eines der weltweit führenden Charterunternehmen.
Was genau bieten Kaufcharter-Modelle, wie funktionieren sie und was sollte man besser nicht erwarten?
Bei Yachtcharter-Investment-Programmen steht das Versprechen im Raum, mit der eigenen Yacht Geld zu verdienen und kostenlos segeln zu können. Manchmal sogar, die ganze Yacht mit Chartereinnahmen finanzieren zu können oder mit dem eingesetzten Kapital Renditen zu erwirtschaften. Aber wie realistisch sind diese Versprechen und für wen genau ist die Investition in eine Yacht zu empfehlen? Welche Fallstricke gibt es und wie sehen die unterschiedlichen Modelle im Detail aus? Was ist bei der Auswahl der Charterfirma, der Yacht oder der Ausstattung zu beachten? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es und was gibt es zu Themen wie Mehrwertsteuer, Liebhaberei, Firmengründung oder steuerlichen Details zu sagen? Auf diese und weitere Fragen möchte ich in diesem Artikel erste Antworten geben.
Zunächst einmal können wir festhalten, dass jede Charterfirma, die eine Flotte von Yachten an Charterkunden vermietet, in Bezug auf die Finanzierung ihrer Flotte ihren ganz eigenen Weg geht. Ein paar wenige kleine Firmen sind tatsächlich auch selbst Eigner der Schiffe und investieren aus eigenen Mitteln in die Erneuerung der Flotte. Was schon mal die Vermutung nahe legt, dass dieses Modell tatsächlich auch Rendite abwirft.
In den allermeisten Fällen wird aber selbst bei kleineren Charteranbietern ein Teil der Schiffe von externen Geldgebern finanziert. Spätestens bei den großen und international tätigen Flottenbetreibern hat der Großteil der Yachten in der Flotte einen fremden Eigner. Bei Dream Yacht Worldwide zum Beispiel gehören etwa 600 der insgesamt 900 Yachten externen Eignern. Bei fast allen Anbietern hat das in erster Linie auch den Hintergrund, dass ansonsten viel zu viel Kapital gebunden wäre. Aber natürlich auch, weil damit das Risiko auf viele Schultern verteilt ist. Damit kommen wir nun zu der Frage, wie und ob ich als Einzelperson in so ein Kaufcharter-Modell investieren kann und was ich davon erwarten darf.
Für wen ist ein Kaufcharter-Modells geeignet?
Die meisten Interessenten, die im deutschsprachigen Raum in ein Yachteigentum-Programm investieren, sind auch selbst gerne auf dem Wasser unterwegs. Wer sich darüber hinaus auch schon mit Themen wie Investitionen, Abschreibungen und Steuern beschäftigt hat, wird mit der Sachlage rund um ein Kaufcharter-Modell schnell vertraut sein.
Auf jeden Fall haben alle, die ein Kaufcharter-Modell in Betracht ziehen – egal ob Bootsenthusiast oder Investor – fast immer das gleiche Interesse: Sie wollen Geld sparen. Dabei ist es aber wichtig herauszuarbeiten, was genau jemand mit einem Yachteigentum-Programm wirklich erreichen möchte: Soll das Schiff über dieses Modell finanziert werden, damit man es später als Eigner selbst nutzen kann? Möchte der Investor sein Schiff auch selbst segeln und so seine Charterkosten sparen? Oder soll die Investition in die Yacht ein reines Renditeprojekt sein?
Die Investition in eine Yacht als Renditeobjekt
Beginnen wir damit, was ein Kaufcharter-Modell entgegen manch blumiger Versprechen in der Regel nicht bietet: eine Investition in ein sicheres und einfaches Renditeobjekt. Wo das behauptet wird, sollte man skeptisch werden, denn dafür gibt es deutlich bessere und weniger aufwändige Möglichkeiten wie Immobilien, Fonds oder andere Geldanlagen.
Was aber nicht bedeutet, dass die Investition in eine oder mehrere Yachten nicht auch wirtschaftlich interessant sein kann. Spätestens dann aber muss ich auch bereit sein, unternehmerisch tätig zu werden. Wer Einnahmen erwirtschaften, Kosten absetzen und den Vorsteuerabzug nutzen möchte, muss eine Firma gründen oder ein Gewerbe anmelden, vielleicht sogar im Ausland. Das benötigt in jedem Fall eine intensive steuerliche Beratung und sollte in Deutschland besser auch im Vorfeld bereits vom Finanzamt geprüft werden. Vor allem auch deshalb, um den in diesem Zusammenhang immer wieder auftretenden Begriff der Liebhaberei zu vermeiden: Erwirtschaften die vorhandenen Chartereinnahmen keine Gewinne (zum Beispiel aufgrund der hohen Abschreibungssummen einer Yacht), müssen alle Steuervorteile oft auch rückwirkend zurückgezahlt werden.
Insgesamt ist die genaue steuerliche Ausarbeitung des individuellen Kaufcharter-Programms ein komplexes Thema mit vielen Variablen: Soll die Yacht in Deutschland, im EU-Ausland oder außerhalb der EU betrieben werden? Wird die Yacht mit einer Firma aus meinem Heimatland, in dem ich steuerpflichtig bin, betrieben oder mit einer Betriebsstätte im Ausland? Was bedeutet eine ausländische (EU)-Betriebsstätte in Bezug auf meine Steuerpflicht im Heimatland? Welcher Unterschied besteht zwischen einer Eigenvercharterung und der Vercharterung an ein Charterunternehmen mit Sitz in Deutschland, der EU oder außerhalb der EU? Wie genau wird in der jeweiligen Konstellation die steuerliche Einordnung der Eigennutzung bewertet? Und was genau passiert, wenn die Yacht am Ende in das Privatvermögen überführt werden soll?
Für jede dieser und weiterer Varianten gibt es erprobte Lösungen und Modelle, die den Rahmen dieses Artikels sprengen würden. Auch deshalb, weil diese Fragestellungen viel zu tief in das individuell anzuwendende Steuerrecht hineinreichen. Überhaupt sollte man an dieser Stelle nicht erwarten, dass die Partnerfirma des Kaufcharterprogramms alle Antworten und Ausarbeitungen zum individuellen Steuerthema liefert. Hier kommen immer auch die eigenen Steuerberater mit ins Spiel, dazu gibt es im Markt ein paar Experten, die sich genau auf diese Fragestellungen spezialisiert haben.
Das Kaufcharter-Modell zur Finanzierung der eigenen Yacht
Wer sich schon einmal mit dem Thema Yachtkauf und Yachtbesitz beschäftigt hat, stößt schnell auf viele anspruchsvolle Details: Kaufvertrag, Garantieansprüche, Ausrüstung, Liegeplatz, Winterlager, Wartungsarbeiten, Versicherungen – die Liste an Punkten, die schnell zu zeitlichen und finanziellen Schwergewichten werden, ist lang. Wer viel Geld oder viel Zeit hat, kann sich dem Thema Yachtbesitz auch ohne ein Kaufcharter-Modell widmen. Für alle anderen gilt: Ein Yachteigentum-Programm bietet hervorragende Möglichkeiten, mit überschaubaren Mitteln in Bezug auf Zeitaufwand und Geldinvestition zum Yachteigner zu werden.
Der überwiegende Teil der Yachtinvestoren sind Menschen, die auch Charterkunden sind, das Leben auf dem Meer lieben und oft auch planen, nach dem Arbeitsleben Zeit auf dem eigenen Boot zu verbringen. Viele dieser Kunden haben bereits Geld in einer Immobilie, einem Fonds oder anderen Anlagen investiert und möchten nun statt in ein Renditeobjekt lieber in das eigene Leben und die eigene Leidenschaft investieren. Wer mit dieser Motivation in ein Yacht-Investment einsteigt, hat die größte Wahrscheinlichkeit, damit auch glücklich zu werden. Und wer dann noch darüber aufgeklärt ist, dass das Boot keinesfalls nach Beendigung des Programms in sechs, sieben Jahren bereits vollständig refinanziert ist, kommt der Realität schon sehr nahe.
Die verschiedenen Kaufcharter-Modelle im Vergleich
Im Gespräch mit einem erfahrenen Partner lässt sich schnell herausfinden, welches Modell am besten zu den individuellen Voraussetzungen passt. Dabei kann es auch passieren, dass das Angebot des Partners nicht zu den eigenen Vorstellungen passt, weil zum Beispiel das bevorzugte Investitions-Modell, die Bootsmarke, der Schiffstyp oder das präferierte Segelrevier nicht im Programm des Partners erhältlich sind. Davon abgesehen lassen sich die gängigen Kaufcharter-Modelle in ein paar wenige Optionen unterteilen, die bei fast allen Anbietern mehr oder weniger ähnlich sind.
Das Standardmodell
Bei diesem Modell (auch Eigentümer-Modell genannt) kauft der Investor die Yacht und er ist als Eigner in den Papieren registriert. Mit der Charterfirma trifft der Eigner eine Art Management-Vereinbarung, die alle Details in Bezug auf den Charterbetrieb, die Kosten, Einnahmen, Wartungen und anderes regelt.
Diese Vereinbarung sieht bei diesem Modell in der Regel so aus: Von jeder Chartereinnahme erhält der Eigner einen festen Anteil (bei Dream Yacht Worldwide sind das 65 Prozent), den Rest benötigt die Charterfirma für Marketingkosten, Provisionen für Chartervermittler, Personal, Übergaben etc. Von den Einnahmen muss der Eigner die Kosten wie Reparaturen, Versicherung, Liegeplatz oder Winterwartung bezahlen. Spätestens hier wird klar, dass es bei der Auswahl des richtigen Kaufcharter-Partners auch um Vertrauen und Professionalität geht, weil der Investor sicher sein muss, dass die Kosten und Einnahmen stets korrekt und transparent abgerechnet werden. Manche Firmen bieten hier auch Fixpreise für Wartungsarbeiten in festgelegten Intervallen an oder verrechnen diese in den prozentualen Anteilen der Chartereinnahmen.
Die Vorteile, Chancen und Risiken des Standardmodells liegen nah beieinander und gehören ein Stück weit zum normalen unternehmerischen Risiko. Läuft die Chartersaison gut, bekommt der Eigner viele Einnahmen. Werden, wie während der Pandemie, keine Umsätze erzielt, gibt es keine Einnahmen, die Kosten aber laufen weiter. Auch andere Faktoren wie Rabattschlachten, politische Krisen oder wechselnde Reviervorlieben der Kunden können Einfluss auf die Umsätze haben. Eine entscheidende Sicherheit hat der Investor in diesem Modell aber in jedem Fall: Er ist Eigner des Schiffes und bei einer Insolvenz der Charterfirma ist die Yacht nicht Teil der Insolvenzmasse!
Es gibt weitere Merkmale, die mit zum Standardmodell gehören: Wer als Investor das unternehmerische Risiko auf der Einnahmenseite trägt, darf umgekehrt auch frei über die Dauer und Häufigkeit der eigenen Nutzung des Schiffes entscheiden. Damit hat er auch Einfluss auf die Einnahmeseite: Nutzt er zum Beispiel sein Schiff nur in der Nebensaison oder plant die Nutzung nur kurzfristig in den Charterlücken, kann er die Einnahmesituation deutlich verbessern. Nachteil bei diesem Modell: Der Investor hat nicht die Möglichkeit, seine Eigennutzung auf einem vergleichbaren Schiff auf einem anderen Stützpunkt der Charterfirma in Anspruch zu nehmen. Ein weiteres Merkmal des Standardmodells ist die Möglichkeit, den Management-Vertrag kündigen zu können, um zum Beispiel das Schiff selbst zu nutzen oder zu verkaufen.
Das Garantiemodell
Auch beim Garantiemodell kauft der Investor die Yacht, er ist eingetragener Eigner und damit ebenfalls gut vor einer Insolvenz des Charterunternehmens geschützt. Die Laufzeit des Vertrages ist festgelegt und beträgt je nach Anbieter und Revier meist zwischen sechs und sieben Jahre. Während der Laufzeit wird ein garantiertes Jahreseinkommen in Prozent des Netto-Kaufpreises der Yacht an den Eigner ausbezahlt (bei Dream Yacht Worldwide sind das zurzeit acht Prozent jährlich).
In diesem Modell übernimmt die Charterfirma alle Betriebskosten wie Wartung, Reparaturen, Liegeplatz und Versicherung. Darüber hinaus hat der Eigner garantierte Nutzungsrechte, die ihm kostenlos zur Verfügung stehen (bei Dream Yacht Worldwide zurzeit bis zu 12 Wochen im Jahr). Im Garantiemodell ist es bei Anbietern mit Stützpunkten in anderen Ländern meist auch möglich, die kostenlosen Charterwochen statt auf dem eigenen Schiff auf einem Vergleichsschiff zu nutzen (bei Dream Yacht Worldwide stehen dafür 42 Stützpunkte zur Verfügung).
Zusammenfassend kann man sagen, dass beim Garantiemodell das Risiko ausschließlich bei der Charterfirma liegt, der Investor bekommt unabhängig von den Chartereinnahmen sein garantiertes Einkommen.
Bieten Kaufcharter-Partner Standard- und Garantiemodell parallel an (was die meisten machen), könnten Investoren im Standardmodell an dieser Stelle die Sorge haben, benachteiligt zu werden. Weil die Charterfirma bei den Buchungen ein erhöhtes Interesse daran haben könnte, als erstes die Schiffe im Garantiemodell zu belegen. In der Praxis ist diese Sorge aber schon deshalb unbegründet, weil die meisten Schiffe von den Kunden und Agenturen direkt ausgesucht und gebucht werden. Und überhaupt: Die Charterfirma ist jedem Eigner gegenüber verpflichtet, zumal ein Eigner im Standardmodell seinen Management-Vertrag jederzeit kündigen kann.
Partnerschaftsmodell
Bei diesem Modell finanziert der Investor die Yacht nur zu einem gewissen Anteil, den Rest übernimmt die Charterfirma (bei Dream Yacht Worldwide ist eine bis zu 65 Prozent reduzierte Anzahlung auf den Kaufpreis möglich). Auch hier gibt es eine festgelegte Laufzeit des Partnerprogramms, je nach Revier meist sechs bis sieben Jahre. Trotzdem hat der Eigner garantierte Nutzungsrechte, die ihm kostenlos zur Verfügung stehen (bei Dream Yacht Worldwide bis zu 12 Wochen) und auch auf fremden Schiffen in anderen Destinationen genutzt werden können.
In dem Partnerschaftsmodell erhält der Investor allerdings keine Einnahmen, umgekehrt werden ihm aber auch keine Kosten wie Wartung, Reparaturen, Liegeplatz oder Versicherung in Rechnung gestellt. Ob am Ende der Laufzeit die Yacht erst nach Zahlung einer Restfinanzierung in das Eigentum übergeht, hängt von der ursprünglichen Höhe der Anzahlung ab. Bei Dream Yacht Worldwide zum Beispiel gehört einem das Schiff nach Ende der Laufzeit, wenn zu Beginn 60 Prozent des Schiffspreises bezahlt wurden.
Sondermodelle bei Yachteigentums-Programmen
Vereinzelt gibt es auf dem Markt auch Sondermodelle für den Einstieg in ein Kaufcharter-Modell. Zum Beispiel, wenn der Investor der Charterfirma per Kreditvertrag Geld leiht. Als Sicherheit wird dann eine Schiffshypothek eingetragen und für die Tilgung des Kreditvertrages werden garantierte Rückzahlungen vereinbart. Mit dem vermeintlichen Vorteil, dass auf Tilgungsraten von Kreditverträgen keine Einkommenssteuer fällig ist (auf die Zinseinnahmen durch den Kreditvertrag allerdings schon). Aber auch hier gilt: Für die Konfiguration des eigenen Modells braucht es unbedingt die fachliche Expertise eines Steuerexperten.
Meine Yacht ohne Mehrwertsteuer – geht das?
Die Mehrwertsteuer beim Yachtkauf ist ein entscheidender Kostenfaktor und immer steht die Frage im Raum, ob und wie bei Kaufcharter-Modellen die Steuer vermieden werden kann. Pauschal ist die Frage nicht zu beantworten, weil hier der Standort der Yacht, das gewählte Programm und die individuelle steuerliche Konstruktion eine entscheidende Rolle spielen.
Bei allen Konstellationen, bei denen die Yacht bis zum Ende des Programms im Eigentum der Charterfirmen ist (zum Beispiel beim Partnerschaftsmodell oder dem Sondermodell per Kreditvertrag), muss beim Kauf der Yacht keine Mehrwertsteuer bezahlt werden. Wird die Yacht im Anschluss privat innerhalb der EU genutzt, wird die Mehrwertsteuer nur noch in Höhe des Restwerts fällig. Insgesamt spart der Eigner damit bis zu zehn Prozent des ursprünglichen Brutto-Kaufpreises. Wird das Schiff anschließend außerhalb der EU genutzt, ist nach Beendigung des Programms keine Mehrwertsteuerzahlung fällig.
Wer wie im Standard- oder Garantiemodell beim Kauf der Yacht Eigentümer ist, bleibt nur dann von der Mehrwertsteuer befreit, wenn er das Schiff in eine Gesellschaft einbringt, die vorsteuerabzugsberechtigt ist. Auch hier gilt: Wer die Yacht im Anschluss privat innerhalb der EU nutzt, muss die Mehrwertsteuer dann nur noch auf den Restwert entrichten.
Die Wahl des richtigen Partners für ein Kaufcharter-Modell
Zunächst einmal sollte man einige Fragen in Bezug auf die Charterfirma und das angebotene Kaufcharter-Modell stellen: Wie lange ist das Unternehmen bereits im Chartermarkt? Welchen Ruf genießt die Firma im Markt? Wie groß ist die Vermarktungs- und Verkaufskraft? Aber auch: Passt das angebotene Kaufcharter-Modell zu meinen Vorstellungen? Kann ich meine Yacht in meinem Wunschrevier stationieren? Möchte ich auch in anderen Revieren segeln? Bietet die Firma meinen präferierten Yachthersteller an? Passt meine Wunschyacht überhaupt in das Portfolio der Flotte? Eines sollte man zu all diesen Fragen wissen: Am Ende wird man vermutlich an der einen oder anderen Stelle auch einen Kompromiss eingehen müssen.
Viele, die in ein Kaufcharter-Modell investieren, haben vorher mit der Firma bereits als Charterkunde Kontakt. Das hilft sehr, um zum Beispiel die Service- und Wartungsqualität des zukünftigen Partners zu bewerten. Vor Ort an einem Stützpunkt kann man auch mal den Zustand älterer Schiffe begutachten und bekommt direktes Feedback von Mitarbeitern und anderen Charterkunden. Besonders wertvoll sind natürlich auch Kontakte zu anderen Eignern und deren Erfahrungen.
Der Kauf der Yacht
In der Regel ist es so, dass die gewählte Partnerfirma dem Investor eines Kaufcharter-Modells die Yacht als eine Art Händler der Werft verkauft. Immer mal wieder hört man in diesem Zusammenhang die Kritik, dass Charterfirmen in erster Linie an den Händlerprovisionen beim Schiffsverkauf interessiert sind. Fakt ist, dass die Charterfirmen durch hohe Abnahmezahlen von den Werften Rabatte eingeräumt bekommen und an dem Verkauf auch verdienen. Tatsächlich benötigen die Charterfirmen diese Einnahmen aber auch für die Kosten der Abwicklung, da sie ja auch die Dienstleistungen eines Händlers erfüllen: Für die Akquise, Kundenbetreuung, Beratung, Yacht-Konfiguration, Werftabnahme und die Einforderung von Gewährleistungsansprüchen muss die Charterfirma geschultes Personal vorhalten. Von daher sollte ein Investor nicht davon ausgehen, dass er seine Yacht in einem Kaufcharter-Modell deutlich unter Listenpreis erhält. Ob und in welcher Höhe Rabatte auch mal weitergereicht werden, hängt am Ende eher von aktuellen Gegebenheiten wie Schiffsmodell, Verfügbarkeit oder Flottenzusammenstellung ab.
Die Finanzierung eines Kaufcharter-Modells
Fast alle, die in ein Yachteigentums-Programm investieren, studieren auch die Möglichkeiten einer Schiffsfinanzierung. Manche müssen finanzieren, andere haben die Erfahrung gemacht, dass es oft sinnvoll ist, mit fremdem Geld zu investieren. Dazu muss man wissen, dass Schiffsfinanzierungen teurer als zum Beispiel Immobilienfinanzierungen sind (insbesondere die Mobilität des Schiffes wird als erhöhtes Risiko gewertet). Bei den wenigen auf Bootsfinanzierung spezialisierten Unternehmen muss bei Laufzeiten von sechs bis zehn Jahren zurzeit mit Zinsen um 6,5 bis 7 Prozent gerechnet werden.
Eine günstigere und damit auch häufig gewählte Methode zur Finanzierung ist es, eine eigene Immobilie mit einer Hypothek zu belegen und den Kredit dann mit den laufenden Einnahmen aus dem Kaufcharter-Programm zu tilgen.
Die passende Yacht und deren Ausrüstung für ein Kaufcharter-Modell
Bei der Auswahl der Yacht für ein Yachteigentums-Programm stehen die Fragen Bootstyp, Bootsgröße, Bootsmarke, Kabinenaufteilung und Ausrüstung im Vordergrund.
Bootstyp und Bootsgröße von Charteryachten
Die Themen Bootstyp und Größe liegen selbstverständlich in der Entscheidungshoheit des Investors, insbesondere wenn die Yacht im Anschluss selbst genutzt werden soll. Egal ob Katamaran oder Kielyacht, beide Bootstypen sind in den meisten Charterflotten verfügbar. Die zunehmende Nachfrage nach Katamaranen im Chartermarkt ist allerdings ungebrochen. Bei der Bootsgröße enden die meisten Kaufcharter-Modelle bei etwas unter 60 Fuß, kleine Boote unter 30 Fuß werden dagegen so gut wir gar nicht mehr für ein Yacht-Investment-Programm angeboten.
Im Moment erzielen Katamarane etwas bessere Einnahmen als Kielyachten und haben auch einen höheren Wiederverkaufswert. Was auch damit zu tun hat, dass der Bereich Crewed Charter beziehungsweise Charter mit Skipper zurzeit explodiert und hier fast ausschließlich Katamarane nachgefragt werden. Für einen zukünftigen Eigner ist dieser Trend auch deshalb attraktiv, weil er sein Schiff bei diesem Konzept bei einen Profiskipper in guten Händen weiß (bei Dream Yacht Worldwide wird mittlerweile jede fünfte Charter von einem Profiskipper begleitet). Auch wenn niemand seriös sagen kann, ob und wie lange dieser Trend zu Katamaranen anhält, gibt es für eine Trendwende kaum Indizien.
Bootshersteller im Chartermarkt
Beim Thema Bootshersteller ist man im Kaufcharter-Modell auf das verfügbare Angebot der Charterfirma angewiesen. Kleine Anbieter haben oft nur Lieferverträge mit ein oder zwei Werften, große internationale Charterfirmen haben da oft eine größere Auswahl (wir bei Dream Yacht Worldwide können unseren Kunden Yachten von zurzeit acht Werften anbieten). Yachten von Fremdherstellern nimmt in der Regel niemand mit ins Programm, alleine schon wegen der Logistik in Bezug auf Wartungsarbeiten und Ersatzteilen.
Kabinenaufteilung einer Charteryacht
Immer wieder gibt es Fragen zum Thema Kabinenaufteilung. Wer seine Yacht später als Eigner selber nutzen möchte, favorisiert eher eine Eignerversion mit weniger Kabinen. Der Chartermarkt hingegen verlangt meist nach möglichst vielen Schlafplätzen, weil dann mehr Gäste an Bord passen und das Schiff für den Kunden günstiger wird. Und ja, tatsächlich erzielen Schiffe mit vielen Kojenplätzen im Durchschnitt auch bessere Umsätze.
Aber selbstverständlich hat der Investor auch bei diesem Thema die Möglichkeit, seine eigenen Vorstellungen zu realisieren. Insbesondere beim Standardmodell einer Yachtinvestition, bei dem der Investor an den Umsätzen beteiligt ist und somit das unternehmerische Risiko selbst trägt. Wer eine Eignerversion im Garantiemodell wählt, muss mit einem geringeren garantierten Jahreseinkommen rechnen (bei Dream Yacht Worldwide sind es dann nur noch sechs statt acht Prozent des Kaufpreises).
Eine Yacht mit einer Kabinenaufteilung in Eignerversion hat aber einen durchaus interessanten Nebeneffekt: Dieses Boot ist für den Kunden teurer und zieht damit auch eine bestimmte Klientel an, die das Schiff alleine schon durch die geringere Personenzahl oft sehr pfleglich behandelt.
Die Ausrüstung einer Charteryacht
Die Konfigurierung einer Yacht, die in einer Charterflotte Umsätze generieren soll, wird in der Regel von der Charterfirma vorgegeben. Im besten Fall basiert die Ausrüstungsliste auf langjähriger Erfahrung: Was genau verlangt der Markt und was ist wirklich notwendig? Was geht nicht so oft kaputt und was ist nicht zu teuer? Aber auch hier gilt: Im Standardmodell kann der Eigner auch seine eigenen Vorstellungen realisieren. Ein Beispiel: Für seinen großen Katamaran kann der Investor problemlos auch eine hydraulische Schwimmplattform für das Schlauchboot bestellen. Er muss dann aber damit rechnen, dass er neben den höheren Investitionskosten auch deutlich höhere Wartungs- und Reparaturkosten hat. Weil diese Plattformen anfälliger sind und oft auch als Sprungbrett oder BBQ-Plattform missbraucht werden. In einem Garantiemodell wird so eine Investition ausgeschlossen, hier besteht die Charterfirma dann in der Regel auf die wartungsfreien klassischen Davids mit Seilzug.
Die Nutzung der eigenen Yacht bei einem Kaufcharter-Modell
Fast alle Kaufcharter-Modelle sind dadurch gekennzeichnet, dass die Yacht vom Investor selbst genutzt wird und somit Chartergebühren eingespart werden. Genaugenommen ist die Bewertung der Selbstnutzung ein zentraler Punkt in der Wirtschaftlichkeitsberechnung jedes Kaufcharter-Modells.
Die festgelegten Nutzungszeiten beziehen sich natürlich nicht auf das Standardmodell. Wer in dem Modell das unternehmerische Risiko auf der Einnahmeseite selbst trägt, darf sein Schiff in der Regel auch so oft und so lange nutzen, wie er möchte (wobei es auch hier oft noch ein paar Einschränkungen gibt).
Bei allen anderen Modellen sind vertraglich festgelegte und kostenlose Nutzungswochen vereinbart. Zu diesen Nutzungswochen gibt es je nach Anbieter und Revier in Bezug auf Anzahl, Saison und Nebenkosten sehr individuelle Regelungen (bei Dream Yacht Worldwide zum Beispiel können bei geschickter Planung bis zu zwölf Wochen genutzt werden). Das dicke Plus bei großen Anbietern ist die Möglichkeit, die Eigennutzung auch auf vergleichbaren Yachten auf Stützpunkten in anderen Ländern in Anspruch nehmen zu können.
Das Ende des Kaufcharter-Programms und die Rückgabe der Yacht
Am Ende des Kaufcharter-Programms (je nach Anbieter und Revier meist nach fünf bis sieben Jahren) bekommt der Eigner sein Schiff und Themen wie Restwert, Zustand der Yacht, Verkauf oder Überführung in den Privatbesitz werden aktuell.
An dieser Stelle stehen immer wieder Horror-Szenarien im Raum: Horden von feierwütigen Charterkunden haben über die Jahre das Schiff ruiniert, der Gelcoat ist ein einziger Flickenteppich, Segel und Polster sind unbrauchbar, das Teak aufgerissen, vielleicht haben sogar Grundberührungen zu strukturellen Schäden geführt. Und überhaupt: Welche Motivation hat ein Charterunternehmen bei einem Garantiemodell, Geld in den Erhalt der Yacht zu stecken, insbesondere zum Ende der Laufzeit?
Ich kann nicht ausschließen, dass einzelne Eigner bei irgendwelchen Firmen derartige Erfahrungen gemacht haben. Aber eines ist klar: Als großer, weltweiter Charteranbieter kann man es sich nicht erlauben, Schiffe in einem desolaten Zustand in der Flotte zu haben. Wer am Markt als Premiumanbieter bestehen möchte, muss seine Schiffe in einem Topzustand halten, auch im letzten Jahr des Programms. Wer darüber hinaus die Flotte jedes Jahr mit neuen Yachten im dreistelligen Bereich bestücken muss, ist für diese Herkulesaufgabe auch auf zufriedene Eigner angewiesen, die immer wieder neu in die Eigentums-Programme investieren.
Außerdem gilt: Bei seriösen Partnerfirmen gibt es vor der Rückgabe vertraglich vereinbarte Wartungsarbeiten und das Schiff wird in der Regel in einem einwandfreien Betriebszustand übergeben. Aber natürlich wurde ein Charterschiff deutlich intensiver genutzt als eine Eigneryacht und diese Spuren sind dann meist auch sichtbar. Wer sein Schiff dann selber nutzen möchte, wird vermutlich noch einmal in Segel, Polster, Teakdeck oder weitere Schönheitsreparaturen investieren. Im Verhältnis zum Restwert des Schiffes sind diese Arbeiten aber vergleichsweise überschaubar.
Bei der Betrachtung eines Kaufcharter-Modells unter Renditegesichtspunkten ist der Restwert natürlich eine entscheidende Größe. Die Investition und die Ausgaben stehen dann den Einnahmen, der monetären Bewertung der Eignerwochen und dem Restwert der Yacht gegenüber. Dieser hängt dann natürlich auch von den aktuellen Marktgegebenheiten ab. Zurzeit haben Katamarane einen besseren Wiederverkaufswert und der Gebrauchtbootmarkt insgesamt ist für Verkäufer sehr gut. Aber auch hier gilt: Eine Garantie, wie genau der Gebrauchtbootmarkt in sechs, sieben Jahren aussieht, kann niemand geben.
Fazit zum Kaufcharter-Modell
Ich bleibe dabei: Der Kauf und Betrieb einer Yacht ist ein komplexes Thema mit vielen Facetten. Wer viel Zeit oder viel Geld hat, kann sich problemlos auch eine eigene Yacht für den Privatbesitz kaufen und sich um alles selbst kümmern. Für alle anderen sind die seit Jahrzehnten erproben Yachteigentums-Programme eine ideale Gelegenheit, den Traum der eigenen Yacht zu realisieren. Insbesondere dann, wenn man sein Schiff auch wirklich mehrere Wochen im Jahr nutzen möchte oder plant, die gekaufte Yacht später als Eigner zu übernehmen. Wer dagegen keine Liebe zum Meer und zu Booten hat und für sein freies Kapital einfach nur ein Renditeobjekt sucht, für den gibt es deutlich einfachere Möglichkeiten.
“Wird das Schiff anschließend außerhalb der EU genutzt, ist nach Beendigung des Programms keine Mehrwertsteuerzahlung fällig.” – das gilt aber nur als nicht-EU Resident, oder?