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Dirk Hilcken ist Koordinator Vertrieb und Underwriting bei Europas führendem Anbieter von Yachtversicherungen Pantaenius und hat in seinen rund 20 Jahren so einiges gesehen, was schwimmt und Eigner gern abgesichert wissen möchten. Hier immer die richtige Einschätzung zu finden, geht nur mit eigener Erfahrung auf möglichst vielen Kielen. Groß geworden auf dem elterlichen Segelboot, war es lange vor allem das Dickschiff-Regattasegeln im Team, das Dirk faszinierte. Nach einem Intermezzo, das unter großer Maschine in die USA und die Karibik führte, ist der Hamburger heute öfter mit dem Pantaenius-Sicherungs-RIB auf Klassiker-Regatten anzutreffen. Und für den Notfall wartet der von seinem Vater gebaute Holz-Opti stets segelklar im Keller.
Zur Vorbereitung eines Segeltörns gehört auch die Versicherung
Fernab der Küste für mehrere Wochen, Monate oder gar Jahre auf der eigenen Yacht leben – für viele Segler kann das ein ganz besonderer und einzigartiger Törn sein. Der Ausstieg auf Zeit muss jedoch gut vorbereitet werden, denn fernab der vertrauten Heimat warten nicht nur faszinierende Eindrücke und Erlebnisse, sondern auch zahlreiche Unwegsamkeiten.
Zur sorgfältigen Vorbereitung eines längeren Segeltörns gehört, sich rechtzeitig mit dem vorhandenen beziehungsweise benötigten Versicherungsschutz auseinanderzusetzen. Klar, dabei kommen nicht selten viele Fragen auf: Welche Versicherungen sind ratsam, welche vielleicht überflüssig? Welche Stolpersteine gibt es und was muss mit dem Versicherer vor Reiseantritt unbedingt geklärt worden sein?
Antworten auf diese und andere Fragen gibt dieser Beitrag. Betrachtet werden im Folgenden:
- Die Haftpflichtversicherung
- Die Kaskoversicherung
- Die Boots-Insassenunfallversicherung
- Die Kriegs-, Streik- und Beschlagnahme-Versicherung
- Die Rechtschutzversicherung
- Die Auslandsreisekrankenversicherung
Die Haftpflichtversicherung für Fahrtensegler
Welchen Schutz bietet die Haftpflichtversicherung?
Dringend ratsamer Bestandteil des Versicherungspakets ist zunächst einmal eine Bootshaftpflichtversicherung. Sie bietet Schutz bei Schäden, die der Bootseigner, seine Gäste oder Besatzungsmitglieder gegenüber einem Dritten in Verbindung mit der Nutzung des Schiffes verursacht haben. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl Personen-, als auch Sach- und Vermögensschäden und gilt auch für Ansprüche von Crewmitgliedern beispielsweise gegenüber dem Skipper oder der Crew untereinander.
Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung
Wer bereits über eine Bootshaftpflichtversicherung verfügt, sollte vor Reisebeginn unbedingt die vereinbarte Deckungssumme überprüfen und klären, ob diese auch für das geplante Vorhaben genügt. In vielen Ländern wird nämlich eine Haftpflichtversicherung mit bestimmten Deckungssummen verlangt. In Australien wird derzeit beispielsweise eine Deckungssumme von acht Millionen australischen Dollar vorausgesetzt. Es ist somit ratsam, die Deckungssumme für das jeweilige Land auf der Route zu prüfen. Weltweit gut aufgehoben sind Eigner mit einer Haftpflichtdeckungssumme von zehn Millionen Euro.
Die „blaue Karte“ bei der Haftpflichtversicherung
Nicht nur in einigen Ländern, sondern auch in vielen Häfen wird der Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangt. Segler sollten daher stets in der Lage sein, die „Internationale Haftpflichtbestätigung“, die vom Versicherer ausgestellt wird, vorzuzeigen. Vielerorts ist dieser Nachweis auch unter dem Begriff „Blaue Karte“ bekannt. Eine aktuelle Version samt einiger Kopien des Nachweises sollten demnach stets mit an Bord geführt werden. Von Vorteil kann es sein, wenn der Versicherer eine Funktion auf seiner Internetseite hat, über die mittels Login die aktuellste Version der „Blauen Karte“ abgerufen, ausgedruckt und bei Bedarf vorgezeigt werden kann.
Übrigens sollte dem Versicherer auch die Rumpf und/oder Baunummer des Beibootes mitgeteilt werden, damit diese in der Deckungsbestätigung ergänzt wird. Eine aktuelle Kopie davon (in einer wasserfeste Hülle) im Beiboot, kann so manches Ungemach bei den Behörden verhindern, besonders zum Beispiel in Italien wo sogar Strafen für “unversicherte” Tender erteilt werden.
Die Absicherung gegen „das Auslösen von Rettungsmitteln“ bei der Haftpflichtversicherung
Wer noch vor dem Abschluss der Bootshaftpflichtversicherung steht und womöglich mehrere Angebote eingeholt hat, sollte überprüfen, bei welchen Offerten das „versehentliche Auslösen eines Rettungssystems“ mitversichert ist – beispielsweise durch eine EPIRB oder einen DSC-Call. Dieser Deckungsbaustein kann von großem Vorteil sein, da dann unnötig entstandene Such- und Hilfekosten erstattet werden.
Die Kaskoversicherung für Fahrtensegler
Welchen Schutz bietet die Kaskoversicherung?
Als nächstes kommt die Bootskaskoversicherung ins Spiel. Für ein Langfahrtvorhaben ist diese eine kostspielige Angelegenheit und man muss sich die Frage stellen, inwieweit man bereit ist, die Prämie hierfür zu zahlen.
Klares Hauptargument, welches für den Abschluss spricht, ist die Gefahr von großen Schäden am Schiff, welche zum Totalverlust führen und schlimmstenfalls sogar noch umfangreiche Berge- und Schleppkosten mit sich bringen können. Häufig ist in solchen Fällen das gesamte Projekt der Blauwasserfahrt gefährdet. Der richtige Kaskoschutz kann hier den Unterschied zwischen finalem Aus und kurzer Zwangspause machen.
Welche Ausschlüsse gibt es bei der Kaskoversicherung?
Ob bestehende oder angefragte Kaskoversicherung – die Formulierungen der Bedingungen sollten in jedem Fall genau durchgelesen und die darin aufgeführten Ausschlüsse unter die Lupe genommen werden. Hier gilt es zu prüfen, welche Szenarien oder besonderen Risiken miteingeschlossen werden können, und sich dabei gleichzeitig die Frage zu stellen, wovor man unbedingt abgesichert sein möchte und welche Risiken sich durch schlaue Törnplanung theoretisch minimieren lassen.
Ein gutes Beispiel hierfür ist der „Ausschluss benannter, tropischer Stürme“. Trotz weltweiter Deckung schließen viele Versicherer diese Gefahr in bestimmten Zonen zu bestimmten Jahreszeiten vom Versicherungsschutz aus. Dieser Ausschluss muss aber nicht unbedingt ein Ausschlusskriterium sein: Zum einen lässt sich die Reiseroute in Hinblick auf etwaige Risikogebiete ja abstimmen, zum anderen kündigen sich große Stürme meist schon einige Tage vorher an, sodass man ihnen im Zweifel auch noch rechtzeitig ausweichen kann.
Wer seine Route also flexibel gestalten und auch noch an Bord schnell auf Unwetterankündigungen durch Routenänderung reagieren kann, sollte sich vom Ausschluss benannter, tropischer Stürme nicht beirren lassen. Dieser wird sich bei Abschluss der Versicherung schlussendlich positiv auf die zu zahlende Prämie auswirken.
Wer allerdings plant, sein Schiff über einen längeren Zeitraum hinweg an einem Ort liegen zu lassen und die Wetterlage dort Schlimmeres vermuten lässt, sollte dieses Vorhaben rechtzeitig mit seinem Versicherer besprechen. Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen bieten einige Versicherer auf Wunsch an, tropische Stürme in der Deckung mit aufzunehmen.
Auch üblich ist ein Ausschluss für konstruktive Mängel oder Verschleiß. Diesen haben so ziemlich alle Versicherer in ihren Bedingungen. Was im Schadenfall aber unbedingt reguliert werden sollte, sind daraus entstehende Folgeschäden. Das sollte in den Bedingungen auch so formuliert sein.
Als Beispiel kann hier das Rigg dienen: Trotz gut gewartetem oder neuem stehendem Gut bricht aufgrund eines nicht entdeckten Mangels das Pütting und das ganze Rigg kommt von oben. Dass der Ersatz beziehungsweise die Reparatur des Püttings nun nicht erstattet wird, ist zu verkraften. Der Schaden am kompletten Rigg (Folgeschaden aufgrund des Mangels) sollte jedoch vom Versicherer ersetzt werden.
Welches Fahrtgebiet deckt die Kaskoversicherung ab?
Es gibt Regionen, in denen Versicherer überhaupt keinen Versicherungsschutz gewähren und ein solcher auch nicht durch hohe Prämienaufschläge hinzugebucht werden kann. Hierbei handelt es sich meist um Gebiete, in denen die Infrastruktur des Versicherers die Gewährleistung ausreichender Hilfeleistungen nicht zulässt beziehungsweise diese schlussendlich zu kostspielig wird – etwa in der Nordwestpassage oder Nordalaska.
Übrigens grenzt jeder Versicherer die Fahrtgebiete anders ab. Daher sollte vor der Abreise die geplante Route mit dem Versicherer durchgegangen werden. So kann der Versicherer aufzeigen, welche Fahrtgebiete auf der Langfahrt durchquert werden und wo sich entsprechende Sprünge in der Prämie ergeben. Ein seriöser Versicherer rechnet in Schritten und auf den Tag genau ab. Das bedeutet, dass es reicht, vor Abfahrt jeweils kurz Bescheid zu geben, sodass der Versicherer das Fahrtgebiet entsprechend umstellen kann – beispielsweise ein paar Tage vor dem Beginn der Atlantiküberquerung.
Welches Netzwerk steht hinter dem Versicherer der Kaskoversicherung?
Es lohnt sich zu prüfen, inwieweit der Versicherer über ein weltweites Netzwerk aus Niederlassungen und Partnern verfügt. Insbesondere bei Blauwasserreisen kann ein solches von großem Vorteil sein. Solche Kontakte zu Behörden, Organisationen, Händlern, Herstellern und Marina-Betreibern, die bei Fahndungs- und Schadenfällen optimale Unterstützung leisten, ist sehr viel wert. Damit kann der Versicherer seinen Kunden in allen Revieren hilfreich zur Seite stehen.
Wieso ist die Prämie der Kaskoversicherung in Übersee deutlich höher?
Die Prämie einer Kaskoversicherung leitet sich unter anderem aus den Kosten, die für die Abwicklung eines Schadens entstehen, ab. Eine Deckung in der Karibik ist nicht teurer, weil die Steine dort spitzer sind, sondern weil Transportkosten und die Schadenabwicklung viel teurer sind, eine andere Infrastruktur vorhanden ist, Preisunterschiede existieren und diese Faktoren vor allem auch stark von der jeweiligen Region und dort erhobenen Zöllen abhängen.
Umgang mit dem Risiko, dass die Yacht arrestiert wird
Dass eine Yacht arrestiert wird, kann sowohl im Kasko-, als auch im Haftpflichtbereich schneller passieren, als man denkt. So kann zum Beispiel die kostspielige Bergung einer Yacht dazu führen, dass die Yacht bis zur Klärung der Kostenübernahme erst einmal festgesetzt wird. Aber auch das Beschädigen einer Hafenanlage kann nach sich ziehen, dass die Yacht arrestiert wird.
Bei Fällen wie diesen kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Schiffe vorerst in Ketten gelegt werden und erst freikommen, wenn die entstandenen Kosten beglichen wurden. Das Ganze läuft dann meist offiziell über ortsansässige Behörden und solche Verhandlungen können teilweise sehr lange dauern.
Der Versicherer kann in solch einer Situation durch Erbringung der Sicherheitsleistung die Yacht schneller auslösen, als es Eigner in Eigenregie für gewöhnlich können. Eine Deckung gegen Beschlagnahme ist also nicht unwichtig. Je nach Anbieter ist diese bereits in der Kasko- und/oder Haftpflichtversicherung mit enthalten.
Die Boots-Insassenunfallversicherung für Fahrtensegler
Eine Boots-Insassenunfallversicherung tritt bei unfallbedingten Invaliditäts- und Todesfällen in Leistung. Sie ist somit erstmal kein „Must-have“. Im Prinzip kann jeder Segler für sich selbst abwägen, ob und in welcher Höhe eine solche Absicherung wichtig ist.
Wenn es um die Rettung von Leib und Leben auf See geht, ist der Einsatz für Gerettete gemäß SOLAS Übereinkommen erstmal kostenfrei. Sobald aber Leistungen erbracht werden, also technische Hilfe zum Erhalt von Werten geboten wird, kann einem dies teuer in Rechnung gestellt werden. Interessant sein könnten daher auch einige Zusatzleistungen innerhalb der Boots-Insassenunfallversicherung. So werden zum Beispiel Seenotrettungs-, Bergungs- und Suchkosten, aber auch Krankentransport- und medizinische Notfallkosten im Ausland erstattet.
Tipp: Es lohnt sich zu prüfen, ob diese Leistungen im Rahmen einer privaten Unfallversicherung eventuell sogar schon ausreichend abgesichert sind.
Interessant ist auch, dass in einigen wenigen Regionen eine zusätzliche Bergeversicherung beziehungsweise Expeditionsversicherung verlangt wird – beispielsweis in Spitzbergen. Hier müssen Yachteigner eine Sicherheit hinterlegen für den Fall, dass sie gerettet werden müssen. Es kann sich also lohnen, die Regionen auf der geplanten Route in Hinblick auf solche Regelungen zu studieren.
Kriegs-, Streik- und Beschlagnahme-Versicherung
Auch die umfassendsten Kasko-Versicherungen können nicht alle Szenarien berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere spezifische Risiken, deren Ursprung politischer Natur ist. Für einige Regionen kann daher ergänzend eine Kriegs-, Streik- und Beschlagnahme-Versicherung sinnvoll sein. Ganz wichtig hierbei: Die Ausschlussgebiete beachten!
Die Rechtsschutzversicherung für Fahrtensegler
Die Antwort auf die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung für Fahrtensegler wichtig ist, ist ein zweischneidiges Schwert. Grundsätzlich hört der Versicherungsschutz auf, sobald man den örtlichen Geltungsbereich verlässt beziehungsweise sich länger als sechs Monate außerhalb des Geltungsbereiches aufhält.
Wer aber mit einem neuen Schiff losfährt und dann nach einem Jahr Diskussionen über Gewährleistungsmängel startet, die man in der Karibik feststellt, ist nicht unbedingt aus dem Rechtsschutz rausgefallen, denn: Der Schaden wurde zwar in der Karibik erst nach mehr als sechs Monaten festgestellt, der Ort, an dem man sich streitet, ist rechtlich gesehen jedoch der Ort, an dem das Boot erworben wurde. Also zum Beispiel in Deutschland. Während ein Streit in der Karibik nach sechs Monaten also nicht mehr versichert ist, sind es notwendige Reparaturen im oben genannten Beispiel aber schon.
Tipp: Ich würde prüfen, ob eine bereits vorhandene Rechtsschutzversicherung entsprechend im Deckungsschutz erweitert werden kann. Ein Gespräch mit dem Versicherer über das individuelle Vorhaben ist ratsam – dabei können der Wert der Yacht, das Fahrtgebiet und die Zeitspanne des Vorhabens diesbezüglich abgeklopft werden. Wichtig: Es sollte auch Vertragsrechtsschutz beinhaltet sein.
Die Auslandsreisekrankenversicherung für Fahrtensegler
Auslandsreisekrankenversicherungen bieten meist nur Basisdeckungen beziehungsweise Deckungen zur Notversorgung. Vorsorgebehandlungen oder Behandlungen bei bereits bestehenden oder chronischen Erkrankungen übernehmen diese nicht. In dem Fall müsste der Versicherte gegebenenfalls regelmäßig Rückreisen ins Heimatland einplanen. Segler, die längere Törn planen, sollten dies ausführlich mit ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besprechen.
Grundsätzlich ist die Auslandsreisekrankenversicherung ein eher schwieriges Thema, denn der Markt gibt zurzeit nur wenige Policen her. Segler sind daher gut beraten, das Törnvorhaben mit einem Versicherer zu besprechen, um auszuschließen, dass die Versicherung im Ausland nach einer bestimmten Zeitspanne ihren Schutz verliert.
Fazit
Jeder längere Segeltörn ist ein großes Vorhaben, das intensiver Vorbereitung bedarf. Hierzu zählt auch die rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem geeigneten Versicherungsschutz, um den individuellen Risiken auf der Reise vorzubeugen. Wichtig hierbei sind vor allem der enge Austausch mit einem Versicherer, der mit den Gefahren beim Fahrtensegeln vertraut ist, sowie die Bereitschaft, bestehende beziehungsweise am Markt erhältliche Policen ausführlich zu studieren und zu vergleichen.
Wichtig: Wer mit einem kleinen Segelboot seine Reise starten will, sollte mit dem Versicherer besprechen, ob ein Kaskoschaden überhaupt gedeckt werden kann. Das Schiff als solches muss nämlich bestimmte Wert- und Größenkriterien erfüllen, um in bestimmten Regionen überhaupt versichert werden zu können. Der Grund hierfür ist, dass ein Kaskoschaden schnell den Wert eines Bootes überschreiten kann. Wenn der Versicherer also weiß, dass die Kosten eines Schadens in der Karibik zum Beispiel den Wert des Schiffes um ein Dreifaches überschreiten, führt dies schnell zur Bewertung als Totalverlust und dann versichert der Versicherer das Schiff von vornherein nicht.
Am Ende klingt das alles etwas komplizierter, als es ist. Dennoch ist es ratsam, den vorhandenen oder potenziellen Versicherer mit ins Boot zu holen und das geplante Vorhaben rechtzeitig vor dem Beginn mit dem Versicherer zu besprechen, damit der volle Deckungsschutz vor Reiseantritt bestätigt werden kann.
Auf den Punkt gebracht. Gerade bei einer solch komplexen Thematik bietet der Beitrag eine erste gute Übersicht. Danke Dirk
Super Beitrag, sehr wertvoll, vielen Dank dafür
Vielen Dank für den Beitrag. Als Charterskipper wäre es für mich hilfreich gewesen, wenn anfangs erwähnt worden wäre, dass es um Versicherungen für Eigner geht.
Moin Moin Jürgen. Guck mal hier. Dafür gibt es einen eigenen Beitrag
https://www.blauwasser.de/versicherungen-beim-yachtcharter