Rot über Grün: Alternative Lichterführung unter Segeln (KVR)

Ein Beitrag von

Hagen Vöhrs

Hagen segelt seit frühster Kindheit. Eine Atlantikrunde als Jugendlicher in den 90er Jahren verankerte das Blauwasservirus tief in ihm. Kein Wunder, dass es nun viele Seemeilen und Jahre später mit der eigenen Familie erneut auf Tour ging. Die für hohe Breiten ausgerüstet 38-Fuß-Stahlsloop der Familie ermöglichte ein sicheres Bereisen von Zielen wie Nova Scotia, Neufundland, Grönland oder Island. Neben seiner Leidenschaft für abgelegene Törnziele, haben umfangreiche Refit-Tätigkeiten und das Amateurfunk-Hobby zudem über die Jahre ein großes Interesse an allen technischen Themen geweckt.

Titelfoto: ©muratart/stock.adobe.com

In den Kollisionsverhütungsregeln wird die Lichterführung geregelt

Gemäß der internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See, den sogenannten Kollisionsverhütungsregeln (KVR), dürfen Segelfahrzeuge in Fahrt, die weniger als 20 Meter lang sind, nach Regel 25 zwischen drei Varianten der Lichterführung wählen. Interessanterweise sind in der Praxis fast ausnahmslos diese beiden Varianten zu finden:

  • Ein weißes Hecklicht sowie eine rote und eine grüne Laterne im Bugbereich,
    gegebenenfalls als Zweifarbenlaterne ausgeführt.
    (KVR, Regel 25, Absatz a)
  • Eine Dreifarbenlaterne (rot, grün, weiß) im Masttop.
    (KVR, Regel 25, Absatz b)
Diese Lichterführung mit einer Dreifarbenlaterne ist auf Segelfahrzeugen nach Regel 25 (b) der KVR zulässig und weit verbreitet. ©Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Insbesondere die Dreifarbenlaterne ist als Beleuchtung bei Nacht oder verminderter Sicht in der Blauwasserszene weit verbreitet. Schließlich wird die Positionslampe in der Mastspitze angebracht, wo sie am besten gesehen und nicht von Wellen oder den Segeln verschattet werden kann. Außerdem ist der Energiebedarf einer Positionslampe im Masttop geringer als der von mehreren auf Decksniveau. Als Nachteil könnte man schlicht die schlechte Erreichbarkeit zum Wechseln der Glühlampe anführen. Allerdings erfährt dies mit Einführung der LED-Technik und der damit verbundenen längerer Lebensdauer der Leuchtmittel kaum noch eine Relevanz.

An Steuerbord ist eine Yacht unter Segeln mit Dreifarbenlaterne im Masttop gut zu sehen. ©Sönke Roever

Wie angedeutet, gibt es auch noch eine dritte Variante, die in der Regel 25 der KVR im Absatz c zu finden ist. Demnach darf ein Segelfahrzeug in Fahrt zusätzlich zu der Fahrtbeleuchtung auf Decksniveau (Regel 25 der KVR Absatz a) auch zwei Rundumlichter senkrecht übereinander an oder nahe der Mastspitze führen, und zwar das obere rot und das untere grün.

In meinen Augen wird der Variante „Rot über Grün“ viel zu wenig Beachtung geschenkt. Zu Unrecht, da sie die sicherste Option der Lichterführung ist. Deshalb möchte ich auf die Variante „Rot über Grün“ näher eingehen und von meinen Erfahrungen aus der Praxis berichten – in den letzten fünf Jahren habe ich 20.000 Seemeilen an Bord meiner 38-Fuß-Yacht mit meiner „Rot über Grün“-Beleuchtung zurückgelegt.

Die Variante „Rot über Grün“ an Bord der Yacht des Autors. ©Hagen Vöhrs

Das Phänomen der falschen Einschätzung von Entfernungen

Das Phänomen der falschen Einschätzung von Entfernungen bei der Verwendung von Dreifarbenlaternen wird im Rahmen von professionellen Navigationstrainings schon länger diskutiert und lässt bei näherer Betrachtung nur den Schluss zu, dass die Variante „Rot über Grün“ sicherer ist als die Nutzung einer Dreifarbenlaterne. In der breiten Masse der Blauwassersegler scheint diese Erkenntnis bis jetzt jedoch nur wenig bekannt zu sein, deshalb soll sie hier einmal näher beleuchtet werden.

Dazu ein Beispiel: Befindet sich ein Betrachter auf einem höheren Niveau als die Dreifarbenlaterne, beispielsweise auf der Brücke eines großen Berufsschiffes, erscheint diese je nach Entfernung für den Betrachter knapp über oder unterhalb des Horizontes. Bei sehr dunklen Verhältnissen, wie sie etwa bei einer dichten Wolkendecke oder Neumond vorherrschen, kann es zu einer Fehlinterpretation kommen, wie die beiden folgenden Grafiken zeigen.

Frachter im Vordergrund. Das weiße Licht mutet weit entfernt an ... ©BLAUWASSER.DE
... ist in Wahrheit aber ein Segler mit Dreifarbenlaterne von achtern. ©BLAUWASSER.DE

Mehr noch: Ist eine Mehrzahl von anderen Lichtern auf ähnlichem horizontalen Niveau vorhanden, kann eine korrekte Abschätzung der Entfernung zu Objekten ebenfalls unmöglich werden. Das zeigt beispielsweise auch eindrucksvoll der Bericht über die Havarie zwischen der Segelyacht MAHDI und der Fähre SCHLESWIG-HOLSTEIN. Dort steht im Rahmen der „Auswertungen“ unter anderem geschrieben: „… belegt gerade das hier betrachtete Unfallgeschehen die auch bei guten äußeren Bedingungen nicht immer gegebene sichere Erfassbarkeit von Positionslichtern durch das menschliche Auge …“.

Die Segelyacht MAHDI nach der Havarie mit der Fähre SCHLESWIG-HOLSTEIN. ©BSU/Summarischer Untersuchungsbericht 350/09

Unter Blauwasserseglern eingesetzte Blitzlichter oder die Kombination der Dreifarbenlaterne mit den Navigationsleuchten auf Decksniveau eignen sich nicht. Diese nicht KVR-konforme Lichterführung und ist höchstens im Notfall tolerierbar, um auf sich aufmerksam zu machen.

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Die Variante „Rot über Grün“ als Segelbeleuchtung

Gemäß der bereits zitierten Regel 25 der KVR darf alternativ nach Absatz c) ein Segelfahrzeug in Fahrt zusätzlich zu den im Absatz a) vorgeschriebenen Lichtern an oder nahe der Mastspitze zwei Rundumlichter senkrecht übereinander dort führen, wo sie am besten gesehen werden können, und zwar das obere rot und das untere grün.

Wichtig: Diese Lichter dürfen nicht zusammen mit der Dreifarbenlaterne (KVR, Regel 25, Absatz b) geführt werden.

Diese Lichterführung mit „Rot über Grün“ sowie Seitenlichtern und Hecklicht ist auf Segelfahrzeugen nach Regel 25 (a) und (c) der KVR zulässig. ©Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Da die Navigationslaternen auf Decksniveau (Absatz a) in der Regel auf Yachten schon vorhanden sind, scheint es also sinnvoll, anstelle einer Dreifarbenlaterne ein rotes über einem grünen Rundumlicht zu installieren. Die Sichtbarkeit wird hierdurch deutlich verbessert.

Noch einmal das Beispiel mit dem Frachter im Vordergrund. ©BLAUWASSER.DE
Das Segelfahrzeug ist besser zu differenzieren. ©BLAUWASSER.DE

Der Stromverbrauch bei der Variante „Rot über Grün“

Vergleicht man die Datenblätter verschiedener Hersteller, lässt sich daraus ableiten, dass der Verbrauch der Kombination „Rot über Grün“ zusammen mit dem Hecklicht und Seitenlichtern selbst bei Verwendung von LED-Technik in etwa dreimal so hoch ist, wie beim Einsatz einer Dreifarbenlaterne.

Auf den meisten Fahrtenyachten, wird selbst während mehrerer Nachfahrten in Folge, dieser eher geringe Mehrverbrauch von rund 5 Wattstunden nicht besonders ins Gewicht fallen – zumal meistens auch entsprechende Batteriekapazitäten vorhanden sind, um die umfangreiche elektronische Ausrüstung zu speisen.

Schaltpanel mit „Rot über Grün“-Beleuchtung. ©Hagen Vöhrs

Die Installation der Variante „Rot über Grün“

Bei der Installation der Variante „Rot über Grün“ lohnt ebenfalls ein Blick in die KVR. Diesmal in die Anlage 1, Absatz 2. Buchstabe i. Dort steht: „Schreiben die Regeln zwei oder drei Lichter senkrecht übereinander vor, so sind folgende Abstände einzuhalten:

  • i) Auf einem Fahrzeug von 20 und mehr Meter Länge muss der Abstand zwischen diesen Lichtern mindestens 2 Meter betragen.
    und
  • ii) Auf einem Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge muss der Abstand zwischen diesen Lichtern mindestens 1 Meter betragen.

Für die meisten Segler trifft wohl die zweite Variante zu und ein Abstand von einem Meter ist baulich herausfordernd – insbesondere über dem Masttop, weil nur hier die Abstrahlung in alle Himmelsrichtungen sichergestellt werden kann.

Zwar ändert sich wenig an der Durchfahrtshöhe, da gängige UKW-Seefunk-Antennen sich im gleichen Längenbereich bewegen, aber die mechanischen Anforderungen durch Windlast und Beschleunigungen im Masttop bei Schiffsbewegungen im Seegang sind nicht zu unterschätzen. Eine Halterung, die die rote Leuchte einen Meter über der grünen Rundumleuchte positioniert, muss also entsprechend stabil ausgeführt werden, was unweigerlich zum nächsten Punkt führt.

Das Gewicht im Mast bei der Variante „Rot über Grün“

Das Gewicht dieser Konstruktion ist wesentlich abhängig von dem Gewicht der verwendeten Leuchten und der daraus resultierenden Dimensionierung der Halterung hierfür. Hier gilt also: Je leichter die Rundumleuchte ist, desto leichter kann die Halterung ausgeführt werden.

In der Regel sollte keine merkbare Veränderung der Schiffscharakteristik bei einem soliden Fahrtenrigg und einer ausreichend soliden Halterung zu erwarten sein. Die Aufnahmepunkte der ursprünglichen Dreifarbenlaterne werden in den meisten Fällen werftseitig ebenfalls solide genug ausgeführt worden sein.

Im Verhältnis zum Gesamtbild des Riggs, fällt die Konstruktion des Autors im Masttopp optisch kaum ins Gewicht. ©Hagen Vöhrs

Die Kosten der Variante „Rot über Grün“

Die Investition für zwei Rundumleuchten entsprechen ungefähr denen einer Dreifarbenlaterne, wenn man die zitierte Serie 34 des Herstellers AquaSignal als Referenz nimmt. Weitere Aufwendungen entstehen durch die notwendige Halterung.

Persönliche Erfahrungen des Autors

Eine defekte und somit zu erneuernde Dreifarbenlaterne und der Wunsch nach guter Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer führten schließlich zu der nachfolgenden Konstruktion.

Die alte Halterung der Dreifarbenlaterne konnte für die grüne Rundumleuchte und als Basis für das Gestell weiterverwendet werden. ©Hagen Vöhrs
Die obere, rote Rundumleuchte mit Vogelabwehr. ©Hagen Vöhrs

Die Grundsäule der Halterung bilden drei Gewindestangen. Die darüber geschobenen weißen, UV-beständigen Kunststoffrohre sorgen für die notwendige Stabilität. Sie werden mittels der Muttern gegenüber den weißen Montagesockeln und der Grundplatte verspannt. So wird neben einer erhöhten Steifigkeit der Konstruktion auch ein Schutz gegen Torsion erzeugt. Stabilisierend wirkt dabei auch die Montageplatte in der Mitte der Konstruktion, die bei mir an Bord einen Alarmblitz beherbergt. Natürlich könnte sie auch gut eine Ankerlaterne tragen.

Die fertige Konstruktion (Das Objekt in der Mitte ist ein Blitzlicht). ©Hagen Vöhrs

Optional wäre durch die Verwendung von zwei grünen 180-Grad-Laternen (eine an jeder Seite des Mastes) etwa einen Meter unterhalb des Tops die Verwendung der erhöhten Halterung für die rote Rundumleuchte im Masttop komplett zu vermeiden. Dies ist jedoch nur ratsam, wenn die Segel die Lampe(n) dort nicht verdecken können.

Meine Eigenkonstruktion hat sich inzwischen als haltbare Dauerlösung bewährt. Zumindest sind nach über fünf Jahren im Gebrauch, mehreren Tausend gesegelten Seemeilen keine Schwachstellen feststellbar. Daran konnte auch der Hurrikan Dorian im August 2019 mit Windspitzen von 70 Knoten nichts ändern.

Rückmeldungen von den Besatzungen anderer Segelyachten und auch von Kapitänen aus der Großschifffahrt waren bislang sehr positiv. Die gleichzeitige Sichtbarkeit von – in der Regel – drei Leuchten in unterschiedlicher Höhe sorgt für eine bessere Wahrnehmung durch andere Verkehrsteilnehmer. Das „Verschwimmen“ mit anderen, meist weißen, Lichtern im Hintergrund ist weitaus unwahrscheinlicher als bei der Verwendung einer Dreifarbenlaterne.

Wichtig ist der Abstand zwischen den Leuchten von einem Meter. ©Hagen Vöhrs

Und auch wenn nicht alle Segler diese Lichterführung sofort erkennen, wird der Berufsnautiker mit der Lichterkombination vertraut sein und sie umgehend einer Segelyacht zuordnen können.

Fazit

Befasst man sich näher mit Erkenntnissen aus Seeunfällen und Erfahrungen aus der Berufsschifffahrt, so kann eine Dreifarbenlaterne nur als eingeschränkt sichere Beleuchtung in von der Berufsschifffahrt frequentierten Seegebieten gelten.

Gerade im Blauwasserbereich kann in Erwägung gezogen werden neben den Positionslichtern auf Decksniveau die in der KVR genannten Rundumleuchten „Rot über Grün“ im Masttop zu führen. Durch die Verwendung von LED-Leuchten ist dies auch auf einer Fahrtenyacht mit durchschnittlicher Batteriekapazität machbar.

Der geforderte Abstand zwischen den beiden Leuchten von einem Meter (Yachten unter 20 Metern Schiffslänge, sonst zwei Meter) kann konstruktiv herausfordernd sein, erzeugt aber in den wenigsten Fällen eine Erhöhung der Durchfahrtshöhe.

Die Nacht bricht an. In der Dunkelheit wollen wir gesehen werden. ©Sönke Roever

Wichtig wäre mir noch zu erwähnen, dass dieser Beitrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und keinesfalls der Dreifarbenlaterne die Daseinsberechtigung absprechen möchte. Die Verwendung von „Rot über Grün“ als Rundumlichter scheint meiner Meinung nach jedoch, für Blauwassersegler einen entscheidenden Gewinn hinsichtlich der Sichtbarkeit zu erzeugen.

Allerdings kann nicht genug betont werden, dass neben der „besten“ Beleuchtung alle zusätzlichen Möglichkeiten zur Kollisionsverhütung, wie guter Ausguck, AIS, Radarreflektor und Radar empfohlen werden.

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Kurt Weidenhaupt
Kurt Weidenhaupt
3 Jahren her

Hallo zusammen,
Endlich dieses Thema liegt mir schon lange auf dem Magen !
Es ist die wohl beste Alternative zur drei Farbenlaterne im Masttop und müsste auf Fahrtenyachten ab 10m pficht sein ! Denn nicht umsonst wird die dre Farbenlaterne im Mast als selbstmörder Laterne bezeichnet.
Beste Grüße
Kurt Weidenhaupt

Jürgen Weppler
Jürgen Weppler
3 Jahren her

Ein interessanter Beitrag der sehr logisch erscheint.
Bei einem Großsegel, welches nicht bis Masttop reicht müsste doch auch die Lösung mit der halbierten grünen Leuchte möglich sein?!

Charly
Charly
3 Jahren her

Vielen Dank für diesen ausführlichen Bericht. Das Thema war mir gänzlich unbekannt. Ich habe (vom Vorbesitzer übernommen) ein Drei-Farben-Licht im Mast-Top. Werde, wenn die 3-Farben-Laterne mal kaputt geht, das auf Rot-über-Grün ändern.

Last edited 3 Jahren her by Charly
Klaus
Klaus
3 Jahren her
Reply to  Charly

Hallo Charley,
wo hast Du denn dein Motorenlicht verbaut? Mit einer 1m Verlängerung über dem 3-Farben-Licht?
Beste Grüße
Klaus

Sönke Roever
Admin
3 Jahren her
Reply to  Klaus

Hallo Klaus, diese Beleuchtung mit “Rot über Grün” bezieht sich nur auf die Lichterführung unter Segeln. Unter Motor gelten andere Regeln, die an anderer Stelle in den KVR beschrieben sind.

Lava Charter
Lava Charter
3 Jahren her

Danke für den guten Bericht.

Paul
Paul
3 Jahren her

Interessanter Artikel, aber nun ja … die Berufsschifffahrt fährt praktisch ausschließlich nach Radar und AIS, insbesondere in engen, vielbefahrenen Gewässern wie dem englischen Kanal. Und auf dem offenen Atlantik oder Pazifik, abseits der Autobahnen, tut’s auch das Ankerlicht im Masttop.

Jürg Ambühl
Jürg Ambühl
3 Jahren her

Ich habe eine 3 Fach Toplaterne und bin damit nicht schlecht gesegelt, halte jedoch den Distanzfaktor und seine Fehleinschätzung immer im Auge. Ich verfüge aber gleichzeitig auch über AIS, was aus meiner Sicht ein sehr wichtiger Punkt ist. Seit ich AIS habe, weichen vor allem die grossen Dämpfer eher aus. Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die Positionslampen auf Deckshöhe bei Wellengang definitiv sehr schlecht zu sehen ist, gerade unter uns kleineren Booten unter 20m. Daher ist die hier vorgeschlagene Lösung mit Rot über Grün und Positionslampen an Deck, sicher eine gute Lösung.

Uwe Kreis
Uwe Kreis
3 Jahren her

Für mich als Segellehrer kommt eine Dreifarbenlaterne aus den in dem Aufsatz gemachten Aussagen, nicht in Frage. Ich empfehle meinen Schüler: innen, diese nicht zu benutzen.
Die Vorstellung der Halterung für die Version rot über grüne ist eine gute Ideee, die von den meisten von uns leicht selber herzustellen ist.

Diesen Beitrag in Blauwasser.de teile ich gerne mit meinen Gruppen und werde ihn in meine Unterrichte einbauen.

Uwe Kreis

Daniel
Daniel
3 Jahren her

Sehr schöner Beitrag. Hätte aber gerne eher kommen können. Jetzt ärgere ich mich darüber, vor zwei Monaten die defekte 3-Farben-Laterne wieder durch eine solche ersetzt zu haben. Und bis die LEDs durch sind… 😀

Klaus
Klaus
3 Jahren her

Moin moin zusammen,
wie sieht dann die Ausführung aus wenn ich unter Motor bin? Wird das weiße Topp- oder Rundumlicht dann nochmal 1m höher über dem roten Licht angebracht?
Beste Grüße
Klaus

Sönke Roever
Admin
3 Jahren her
Reply to  Klaus

Hallo Klaus, diese Form der Beleuchtung ist nur zum Segeln vorgesehen und nicht zum Motoren.

Klaus
Klaus
3 Jahren her
Reply to  Sönke Roever

Vielen Dank für deine prompte Antwort Sönke,
meine Segelkollegen und ich rätseln leider immer noch über die Variante “Motoren” bei rot über grün. Wohin mit der Motorenleuchte? In unseren sämtlichen angesammelten Literaturen sind wir nicht fündig geworden und auch nicht im Netz. Wir sind jetzt soweit das BMVI anzuschreiben, da wir in dieser Saison unser Boot damit aufrüsten wollen.
Besten Dank und ein schönes Wochenende
Klaus

Sönke Roever
Admin
3 Jahren her
Reply to  Klaus

Hallo Klaus, diese Beleuchtung mit “Rot über Grün” bezieht sich nur auf die Lichterführung unter Segeln. Unter Motor gelten andere Regeln, die an anderer Stelle in den KVR beschrieben sind.

Andre
Andre
3 Jahren her
Reply to  Sönke Roever

Hallo,
gute Lösung. Mich würde noch interessieren welche Gewindestangen verwendet wurden: M8? und welches Plastikrohr? Danke +VG Andre

katana
katana
2 Jahren her

Ich könnte mir vorstellen, die recht-voraus-Richtung als mögliche Abstrahlrichtung zu ignorieren, da ich in der Regel meinen Blick ohnehin recht voraus habe. Damit sehe ich, was von da kommt. Die zusätzliche Sicherheit habe ich für die übrigen Richtungen.

Gundolf Oertwig
Gundolf Oertwig
2 Jahren her

Danke! Prima Artikel und für mich endlich auch eine Bau-Idee. Bisher hatte ich die gleichen Leuchten angedacht, jedoch haben diese nur einen LED-Punkt und damit Abschattung bei der Halterung. Nun gibt es inzw. (preiswertere) Leuchten mit ringförmig angeordnete LED. So ist Abschattung kein Problem mehr.
Übrigens: für meinen 24Füsser in der Ostsee mitten zw. blinkenden Windparks und VTG’s eine sichtbare Lösung!
Gruß, Kabbelwasser

Claus Fuhrmann
Claus Fuhrmann
4 Monaten her

Einfach nur irreführend! Wenn ich mir vorstelle, dass bei absoluter Dunkelheit ich mehrerer solcher Arten von Beleuchtung begegne, ich ja gar nicht weiß, wohin und in welche Richtung diese Lichter unterwegs sind! Da lobe ich mir doch die Dreifarbenlaterne, bei der ich wenigstens nach längerer Beobachtung feststellen kann, in welche Richtung es geht. Und wenn ein Frachter sich nicht sicher ist, wer oder was da unterwegs ist, machen Sie Erfahrungsgemäß ihren Suchscheinwerfer an. Jetzt einen Einzelfall zu dem Thema heranzuziehen, finde ich übertrieben, zumal das dann wohl auch passiert wäre, wenn Rot über Grün montiert gewesen ist.

Hagen Vöhrs
Hagen Vöhrs
3 Monaten her
Reply to  Claus Fuhrmann

Lieber Herr Fuhrmann, schade, dass Sie sich von der Beleuchtung nach Regel 25 Absatz c der KVR in die Irre geführt fühlen. Bezüglich des Seeunfalls der MAHDI wird Sie die Lektüre des praxisnahen, umfangreichen und zugleich detaillierten Untersuchungsberichtes vielleicht überzeugen können, dass diese Art der Lichterführung vielleicht doch eine bessere Sichtbarkeit von Segelyachten ermöglichen kann. Die obigen Ausführungen haben keinesfalls den Anspruch der Dreifarbenlaterne die Daseinsberechtigung abszusprechen. Sie können beruhigt sein. Fair winds!

Rainer
Rainer
3 Monaten her

Danke für den Bericht, insbesondere die Konstruktion der Halterung werde ich wohl dankbar kopieren. Idee zur Erweiterung: wenn man eh schon dabei ist, kann unter der grünen noch eine weitere rote Rundumlaterne montiert werden und bei entsprechender Verkabelung/Schaltung hat man so direkt auch die Lichter bei Manövrierunfähigkeit praktisch montiert.
Mehrkosten: 1 Laterne, 2*Kabellänge, 2 Schalter
Bauhöhe ändert sich nur um die Höhe der weiteren roten Laterne

Geert Karnick
Geert Karnick
25 Tagen her

Hallo, vielen Dank für den informativen Artikel. Ich bin mir nur nicht sicher, ob der Abstand von 1 m wirklich vorgeschrieben ist. In der KVR steht, wie oben zitiert: “Schreiben die Regeln zwei oder drei Lichter senkrecht übereinander vor…”. Rot über Grün sind aber nirgends vorgeschrieben, daher sollte der Abstand hier auch nicht eingehalten werden müssen.
Eine Installation würde damit deutlich leichter. Oder gibt es noch ergänzende Ausführungsbestimmungen, die ich übersehen habe?