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Die beiden Autoren Bodo Müller und Jürgen Strassburger bereisen als Journalisten und Fotografen sowohl einzeln wie auch gemeinsam seit vielen Jahren alle kroatischen Küstengewässer. Ihr zweibändiges Küstenhandbuch Kroatien (das auch Slowenien und Montenegro umfasst) wird dabei laufend aktualisiert. Der Revierführer (Verlag Edition Maritim) hat sich zu einer Art Standardwerk für Kroatien entwickelt, der in regelmäßigen Abständen in überarbeiteten Auflagen erscheint.
Titelfoto: ©Bodo Müller
Bestimmungen, Einreise, Gebühren, Charter, Bojenfelder, Nationalparks, Wetter und vieles mehr
Kroatien zählt unter Yachteignern und Charterern zu den beliebtesten Revieren im Mittelmeer. Fast 2.000 Kilometer Festlandsküste und 1.246 Inseln (mit noch einmal 4.400 Kilometern Küstenlinie!) sorgen für eine einzigartige Vielfalt, die Kroatien in viele verschiedene Küstenabschnitte teilt.
In diesem Beitrag aber geht es nicht um die touristischen Highlights Kroatiens, sondern ausschließlich um die Darstellung der wichtigsten Regeln, Bestimmungen und Vorschriften für die Sportschifffahrt, die vor allem für Bootseigner, aber auch für Chartergäste von Bedeutung sind. Diese Hinweise sollen helfen, Konflikte mit Behörden zu vermeiden und den Bootsurlaub in Kroatien so unkompliziert wie möglich zu machen.
Eurozone und Schengenbeitritt
Knapp zehn Jahre nach dem Beitritt Kroatiens in die Europäische Union am 1. Juli 2013 erfolgten am 1. Januar 2023 zwei weitere Integrationsschritte, von denen durchweg positive Effekte für die weitere Entwicklung des Landes, insbesondere aber des Tourismus erwartet werden dürfen: Der endgültige Abschied von der Kuna und die Einführung des Euro erspart allen Gästen den oftmals mit hohen Gebühren belegten Umtausch der Währungen und führt gleichzeitig zu einer nachvollziehbaren Preistransparenz. Der Beitritt Kroatiens zum Schengenraum sorgt für den freien und uneingeschränkten Personenverkehr an den Binnengrenzen. Die positiven Auswirkungen auch für den nautischen Tourismus beschreiben wir in dem Kapitel „Einreise über See“.
Einreise über See
Läuft ein Boot (egal unter welcher Flagge) aus einem Schengen-Mitgliedstaat kommend (also beispielsweise Italien oder Slowenien) über See in kroatische Seegewässer ein, muss zur Anmeldung von Boot und Crew ein Hafenamt angelaufen werden.
Für Boote, die zuletzt in einem Nicht-Schengen-Staat ausklariert haben, gilt weiterhin, dass sie ohne Verzögerung und Zwischenstopp den nächstgelegenen, für den internationalen Seeverkehr geöffneten Grenzhafen (Port of Entry) ansteuern müssen, um dort die Einreiseformalitäten zu erledigen. Ganzjährig geöffnete Grenzhäfen sind Umag, Pula, Rijeka, Mali Losinj, Zadar, Sibenik, Split, Vis, Ubli, Dubrovnik und Cavtat. Saisonal geöffnete Grenzhäfen gibt es nicht mehr.
Einreise mit dem Boot über Land
Wer mit dem Trailerboot nach Kroatien reist, wird an den Binnengrenzen nur noch in Ausnahmefällen Pass- und/oder Zollkontrollen erleben. Bevor aber am Ziel- bzw. Urlaubsort das Boot gewassert werden kann, muss es beim zuständigen Hafenamt angemeldet werden (siehe dazu Kapitel „Anmeldung“ und „Entgelte und Gebühren“).
Beim Hafenamt
Boote mit einer Antriebsmaschine von mehr als 5 kW und mehr als 2,5 m Länge dürfen in kroatischen Gewässern nur betrieben werden, wenn sie zuvor beim Hafenamt oder der Zweigstelle eines Hafenamtes angemeldet wurden.
Bei der Anmeldung im Hafenamt sind folgende Papiere vorzulegen:
- Personaldokumente (der Crew)
- Bootsdokumente
- Bootsführerschein
- Versicherungsnachweis (Bootshaftpflicht)
- Crewliste (nur bei Einreise über See)
- Vollmacht (zur Nutzung des Bootes, wenn der Eigner nicht an Bord ist)
Bootsanmeldung online?
Die bereits seit zwei Jahren avisierte Anmeldung des Bootes über das Online-Portal war für Bürger Deutschlands, Österreichs und der Schweiz Ende Juni 2023 noch immer nicht möglich.
Immerhin erhält man auf dieser Website Zugang zu einer informativen Berechnung der Schiffssicherheitsgebühr und/oder der Aufenthaltsgebühr (Kurtaxe).
Entgelte und Gebühren
Im Rahmen der Anmeldung des Bootes beim Hafenamt ist das vorgeschriebene Entgelt für die Schiffssicherheit zu zahlen. Für Boote über 7 Meter Länge mit eingebauten Kojen wird außerdem eine Aufenthaltsgebühr (Kurtaxe) fällig, die ebenfalls beim Hafenamt zu bezahlen ist.
Entgelt für die Schiffssicherheit und Leuchtfeuerabgabe
Das Entgelt für die Schiffssicherheit ist abhängig von der Länge des Bootes und der Gesamtmotorleistung und lässt sich nach folgender Faustformel berechnen:
Bootslänge (in Meter) x 2,70 Euro + Gesamtmotorleistung in kW x 0,27 Euro = Sicherheitsgebühr
Außerdem werden fällig:
Die Leuchtfeuerabgabe, die für Boote bis 12 m Länge 1,33 Euro/m und für Boote über 12 m Länge 3,33 Euro/m beträgt. Für die obligatorische „Informative Seekarte“ werden 2,70 Euro berechnet.
Der Beleg über die bezahlte Abgabe muss an Bord mitgeführt werden. Er gilt als Bestätigung der Erlaubnis zum Befahren der kroatischen Gewässer. Diese Erlaubnis gilt jeweils bis zum 31. Dezember des Ausstellungsjahres.
Aufenthaltsgebühr (Kurtaxe) nur online möglich!
Eigner oder Benutzer (mit Vollmacht) von Kajütbooten mit mehr als 7 m Länge, deren Crew (Eigner und/oder Besatzung) an Bord übernachten, müssen sich über eine Online-Plattform anmelden und eine Aufenthaltsgebühr bezahlen. Für die Berechnung der fälligen Gebühr gibt es zwei Optionen: nach Bootslänge und Dauer des Aufenthalts (gestaffelt in sechs Zeiträume von drei Tagen bis zu einem Jahr) oder einer Tagesgebühr von 1,33 Euro pro Crewmitglied (Stand 2023). Kinder bis 12 Jahre sind frei; Jugendliche von 12 bis 18 Jahre zahlen den halben Tagessatz. Ebenfalls von der Gebühr befreit sind Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70 Prozent einschließlich einer Begleitperson.
Die Online-Plattform liegt auch in deutscher Sprache vor. Die Berechnung der fälligen Gebühr erfolgt automatisch. Die Bezahlung erfolgt ebenfalls online.
Gebühren für Charterer
Mit den vorgenannten Anmelde- und Gebührenformalitäten haben Chartergäste in Kroatien üblicherweise nichts zu tun, weil die Abwicklung dieser bürokratischen Vorgänge von den jeweiligen Charterfirmen übernommen wird. Die pro Person und Tag fällige Aufenthaltsgebühr für Chartercrews (siehe oben) wird üblicherweise für die Dauer des Törns am Charterstützpunkt bezahlt.
Seefunk
Seefunkanlagen dürfen in Kroatien nur von Personen betrieben werden, die über ein der Funkanlage entsprechendes Funkzeugnis verfügen. Hat eine Yacht keine Funkanlage, muss auch kein Funkzeugnis nachgewiesen werden. Charterboote gelten in Kroatien als gewerbliche Schiffe und sind als solche ausrüstungspflichtig. Zur Ausrüstungspflicht gehört, dass jedes Charterboot mit einem UKW-Seefunkgerät ausgestattet ist. Daraus folgt, dass jede Chartercrew ein Mitglied haben muss, das über eine notwendige Funklizenz (UKW-Sprechfunk-Zeugnis/SRC/LRC) oder ein kroatisches Funkzeugnis verfügt.
Bootsführerschein
Motorisierte Boote jeglicher Leistung sind in Kroatien führerscheinpflichtig (keine kW-Freigrenze!). Die Führerscheinpflicht gilt auch für Segelboote von über 3 Meter Länge. Der Schiffsführer eines nicht unter kroatischer Flagge laufenden Bootes muss entsprechend den Vorschriften seines Flaggenstaates zum Führen des Bootes befähigt und berechtigt sein.
Wenn im Heimatstaat keine Qualifikation für das Führen eines Bootes vorgeschrieben ist, muss der Schiffsführer einen Befähigungsausweis beziehungsweise ein Zeugnis vorlegen, das den kroatischen Vorschriften entspricht, das heißt entweder ein kroatisches Patent oder einen der anerkannten ausländischen Bootsführerscheine, die auf der Internetseite des kroatischen Ministeriums für Seeverkehr aufgeführt sind.
Ein ausländischer Skipper, der ein Boot unter kroatischer Flagge führt, muss entweder ein der Bootskategorie entsprechendes kroatisches Patent oder ein vom kroatischen Ministerium für Seewesen, Verkehrswesen und Infrastruktur anerkanntes ausländisches Dokument besitzen. Folgende ausländische Bootsführerscheine sind nach dieser Vorschrift in Kroatien anerkannt:
- Deutschland: Sportbootführerschein See (und höherwertige Scheine)
- Österreich: Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrtbereich 2 – Küstenfahrt (und höherwertige Scheine)
- Schweiz: Führerausweis A (und höherwertige Scheine)
Bootsdokumente
Alle nach deutschen Vorschriften ausgestellten amtlichen und amtlich anerkannten Bootspapiere (beispielsweise Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen, Internationaler Bootsschein, Flaggenzertifikat) werden in Kroatien akzeptiert. Österreichische Eigner müssen den österreichischen Seebrief, Schweizer den schweizerischen Flaggenschein vorlegen.
Versicherungsnachweis
Für Boote mit einer Antriebsmaschine von mehr als 15 kW muss eine gültige Bootshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden (Blaue Versicherungskarte). Die vorgeschriebene Mindestdeckungssumme beträgt derzeit knapp 500.000 Euro für Sach- und Personenschäden.
Vollmacht
Sind auf einem im Privatbesitz befindlichen Boot während der Fahrt in kroatischen Hoheitsgewässern der oder die Eigner nicht persönlich an Bord, darf das Boot nur von einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person geführt werden. Die Vollmacht muss schriftlich vorliegen und von einem Notar des Heimatlandes beglaubigt sein. Neben der Vollmacht muss die Kopie des aktuell gültigen Bootsdokumentes (Bootsregistrierung) des Flaggenstaates vorgelegt werden. Diese Regelung gilt auch für geliehene Boote, die auf dem Landweg nach Kroatien verbracht werden.
Wichtige Schifffahrtsvorschriften
Höchstgeschwindigkeit
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Häfen, Buchten und engen Fahrwassern beträgt 2 bis maximal 8 Knoten (Schifffahrtszeichen beachten!). Auch in Buchten können Geschwindigkeitsbegrenzungen bestehen, die durch Schifffahrtszeichen angezeigt werden.
Mindestabstand
Segel- und Motorboote bis 12 Meter Länge müssen generell einen Mindestabstand von 50 Meter zur Küstenlinie einhalten. Für Boote über 12 Meter Länge ist ein Mindestabstand von 150 Meter vorgeschrieben.
Vor gekennzeichneten Badezonen muss der Abstand zur sichtbaren Begrenzung (Bojen oder Schwimmleine) mindestens 50 Meter betragen. Vor nicht gekennzeichneten Naturstränden ist ein Mindestabstand von 150 Meter einzuhalten.
Gleitfahrt
Boote in Gleitfahrt müssen zur Küstenlinie einen Abstand von mindestens 300 Meter einhalten. Dies gilt auch für Scooter, Jetski, Luftkissenboote etc. Bei der Fahrt vom Ufer zu den für diese Fahrzeuge zugelassenen Wasserflächen muss mit geringstmöglicher Geschwindigkeit gefahren werden.
Verordnung über Boote und Yachten
Am 1. Februar 2020 trat in Kroatien eine Verordnung in Kraft, mit der vor allem Richtlinien der Europäischen Union in kroatisches Recht umgesetzt wurden. Einige Regelungen betreffen alle Bootseigner, die mit ihren Booten kroatische Gewässer befahren.
Umweltschutz
Öl und Ölgemische aus Booten mit Antriebsmaschine dürfen nicht ins Meer gelangen. Sie müssen in geeigneten Tanks oder tragbaren Sammelbehältern an Bord aufbewahrt werden. Gleiches gilt für sanitäre Abwässer. Boote unter kroatischer Flagge, die vor dem 1. Januar 2006 gebaut wurden und über eine Seetoilette verfügen, müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2021 mit einem Auffangbehälter (Fäkalientank) für die Abwasserrückhaltung oder einer anderen Einrichtung zur Aufnahme von sanitären Abfällen ausgestattet sein, die an Land entsorgt werden können. Das Einbringen von Müll (alle Arten von Abfällen einschließlich Speiseresten und -öl) ins Meer ist verboten. Ausgenommen ist frischer Fisch.
Schnelle Boote
Jetboote, Schlauchboote und alle offenen Boote (Boote ohne Deck), die in kroatischen Binnen- und Küstengewässern fahren und deren Geschwindigkeit 20 Knoten überschreitet, müssen ein Sicherheitsarmband (Quickstop) haben, das an der Person befestigt sein muss, die das Boot steuert. Alle Personen auf Booten, die mehr als 20 Knoten fahren, müssen während der Fahrt Schwimmwesten tragen, es sei denn, sie befinden sich in Innenräumen.
Bojenfelder mit Konzession
In der vom kroatischen Ministerium für Seeverkehr, Transport und Infrastruktur herausgegebenen App Nautical Information Service (nIS), die kostenlos auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht, sind unter dem Menüpunkt „nautische Ankerplätze“ aktuell 138 Einträge zu finden (Stand Juni 2023). Die Informationen zu den einzelnen Ankerplätzen sind spärlich und oft unvollständig. So lässt sich leider nicht zweifelsfrei ermitteln, bei welchen der aufgeführten Ankerplätze es sich um konzessionierte Bojenfelder handelt, die speziell für den nautischen Tourismus errichtet wurden. Das kroatische Wassersportmagazin „More“ spricht aktuell von 90 derartigen Bojenfeldern. Die von den Konzessionären erhobenen Gebühren sind extrem unterschiedlich und schwanken zwischen zwei und sieben Euro pro Längenmeter. Besonders drastisch kann es für kleinere Boote werden, wenn die Gebühr pro Boot unabhängig von der Länge als Pauschalbetrag erhoben wird.
Die Konzessionäre sind verpflichtet, dem Gast auf Verlangen eine bestätigte Preisliste der Liegegebühr vorzulegen. Das erweist sich in der Praxis jedoch oft als schwierig, weil die Herausgabe einer solchen Liste mit fadenscheinigen Gründen oft verweigert wird. Das ist unerfreulich, zumal eine verbindliche amtliche Information über die zulässigen Preise dem Gast nicht zur Verfügung steht. Die Preisdynamik hat in den letzten Jahren inflationäre Züge angenommen und dürfte mit dem Euro eine weitere Dynamik entwickeln.
Die Bojenbetreiber sind verpflichtet, die Trockenabfälle der Gäste entgegenzunehmen und zu entsorgen.
Das Ankern in Bojenfeldern ist per Gesetz verboten! Der Mindestabstand zu einem Bojenfeld muss beim Ankern 150 Meter betragen.
Tauchen in kroatischen Gewässern
Wer in Kroatien ohne fremde Hilfe, Aufsicht und die Organisation durch einen fachkundigen Führer oder Tauchlehrer mit eigener Tauchausrüstung auf eigene Verantwortung und an Plätzen seiner Wahl tauchen will, braucht eine Genehmigung für das individuelle Tauchen und einen Tauchausweis. Beide Dokumente können bei jedem Hafenamt erworben werden. Die Genehmigung kostet 330 Euro, der Ausweis 13 Euro. Genehmigung und Ausweis sind ab Ausstellungsdatum für ein Jahr gültig.
Der Tauchplatz muss gut sichtbar gekennzeichnet sein, entweder durch eine in der Mitte des Tauchgebietes gesetzte rote oder orangefarbene Boje oder durch eine hoch aufragende Tauchflagge, die auf dem Boot angebracht ist, von dem aus das Gebiet betaucht wird. Passierende Boote müssen zu Tauchbojen einen Abstand von mindestens 100 m einhalten!
Zu beachten sind Gewässergebiete, in denen ein striktes Tauchverbot besteht, und solche Gebiete, die nur nach Erteilung einer Sondergenehmigung betaucht werden dürfen.
Angeln
Freizeitangler benötigen eine Genehmigung (Zulassung), die beim Kroatischen Sportfischerverband oder bei lokalen Sportfischervereinen erhältlich ist. Die Zulassung kann auch online erworben werden.
Die Zulassung wird für einen Tag (8 Euro), drei Tage (20 Euro) oder sieben Tage (40 Euro) ausgestellt. Eine Genehmigung für 150 Tage kostet für Minderjährige 13,50 Euro, für Erwachsene bis 65 Jahre 100 Euro und für Personen über 65 Jahre 13,50 Euro. Für Residenten, die über 65 Jahre alt sind und auf einer Insel oder der Halbinsel Pelješac leben, fallen keine Gebühren an. Kinder unter 14 Jahre dürfen ohne Zulassung angeln. Jahresgenehmigungen für das Freizeitangeln dürfen nach dem Fischereigesetz nur vom 1. Dezember bis zum 1. März ausgegeben werden.
Wind und Wetter
An der kroatischen Adriaküste herrscht mediterranes Klima mit trockenen, heißen Sommern und milden, feuchten Wintern. Die durchschnittlichen Temperaturen an der Küste liegen im Sommer zwischen 26 und 30 Grad Celsius, im Winter zwischen 5 und 10 Grad Celsius. Die Wassertemperatur des Meeres beträgt im Sommer etwa 25 Grad Celsius, im Winter 12 Grad Celsius.
Die wichtigsten Winde an der Adria sind: Maestral, Burin, Bora, Tramontana, Jugo (Schirokko), Lebić (Garbin), Newera (Newerin).
Maestral
Der typische kroatische Sommerwind. Er weht bei hohem Luftdruck und schönem Wetter tagsüber aus Nordwest und schläft zum Abend hin ein. Im Verlauf des Tages kann der Maestral bis zu fünf Beaufort stark werden und leichten bis mäßigen Seegang verursachen.
Burin
Die nächtliche Antwort auf den Maestral: Weht aus Nord-Nordost an der Nordadria, aus Ost-Südost an der Südadria. Kurz vor Tagesanbruch erreicht er seine größte Stärke, schläft danach aber rasch ein.
Regel: Burin bei Tagesanbruch, Maestral am Nachmittag und wieder Burin in der Nacht gelten als sicheres Vorzeichen für anhaltend schönes Wetter an der Adria.
Bora
Kalter und trockener, frischer bis stürmischer nordöstlicher Wind, der bei hohem Luftdruck entsteht und vom Festland aus in heftigen, stoßartigen Böen von den Bergen auf das Wasser „stürzt“. Die Bora kann zu jeder Jahreszeit auftreten, ist im Winter aber häufiger und zumeist auch noch stärker als im Sommer.
Eine Bora ist schwer vorherzusagen. Als Vorzeichen gelten Wolkenbildungen auf den Kuppen und Kämmen der Küstengebirge. Auch Dauer und Stärke einer Sommerbora lassen sich nur schwer vorhersagen, zumal die lokalen Unterschiede erheblich sind. Die Dauer einer Sommerbora liegt zwischen wenigen Stunden und ein bis zwei Tagen. Sturmstärke kann die Bora im Bereich des Kvarners, im Velebit-Kanal, um Šibenik, Split, Pelješac und Dubrovnik erreichen. Je größer die Entfernung von der Küste, desto schwächer sind die Böen der Bora.
Regel: Wenn Bora zu erwarten ist, nie in Buchten ankern, in denen die Bäume gen Süden geneigt wachsen! Buchten am Fuß der Gebirge bilden keinen Schutzort, sondern sind bei Bora besonders gefährdet: Hier kann die Bora nämlich Orkanstärke erreichen.
Tramontana
Weht aus nördlicher Richtung und ist der Bora sehr ähnlich. Die Tramontana ist ein trockener, lokaler und kalter Wind von kurzer Dauer (ein Tag), der Windstärken bis zu neun Beaufort erreichen kann. Die Tramontana bringt klares Wetter und höheren Luftdruck. Mit zunehmender Entfernung vom Land weht sie stärker, dauert länger und bildet lange Wellen. Sie tritt häufiger im Süden der Adria auf.
Jugo (Schirokko)
Ein feuchter und warmer Wind aus Ost-Südost bis Süd-Südost, der in der Nordadria vorwiegend von März bis Juni, in der Südadria vorwiegend von Oktober bis Ende Januar auftritt. Seine durchschnittliche Stärke beträgt vier bis fünf Windstärken, aber auch Jugos in Sturmstärke sind möglich. Im Gegensatz zur Bora setzt der Jugo nicht plötzlich ein, sondern entwickelt sich erst nach 36 bis 48 Stunden. Ein Sommerjugo dauert gewöhnlich bis zu drei Tage. Lang anhaltender Jugo erzeugt starken Seegang. Vorzeichen des Jugos sind Windstille oder eine leicht wechselnde Brise mit nebligem Dunst am südöstlichen Horizont, der sich allmählich von Südosten nach Nordwesten ausbreitet und zu einer niedrigen, bleigrauen Wolkendecke verdichtet. Der Luftdruck sinkt, die Luftfeuchtigkeit steigt.
Regel: Da der Jugo vorhersehbar ist, nicht plötzlich einsetzt und sich erst langsam zu Sturmstärke entwickelt, bietet er fast immer genug Zeit, Crew und Boot in Sicherheit zu bringen.
Lebić (lokal auch Garbin genannt)
Ein Südwestwind, der oft Orkanstärken von bis zu zwölf (!) Beaufort erreichen kann und dadurch sehr hohen Wellengang verursacht. Oft regnet es und die Sicht ist sehr gering. Besonders stark weht der Lebić im Winter und Herbst und kann aufgrund unerwartet hoher Wellen große Bootsschäden verursachen.
Newera (Newerin)
Von Juni bis September können in der Nordadria, seltener in der südlichen Adria, Unwetterstürme und Gewitter auftreten, die man „Newera“ oder „Newerin“ nennt. Charakteristisch für die Newera sind Donner und Blitze, Regengüsse oder Hagel und starke bis stürmische Böen. Die Newera ist von kurzer Dauer und örtlich begrenzt (thermische Sommernewera). Vorzeichen sind Hitze und Schwüle, Sturmwolken (Cumulonimbus), plötzlicher Luftdruckabfall, Temperaturanstieg und Sinken der relativen Luftfeuchtigkeit. Eine plötzlich einsetzende Newera kann für kleinere Boote sehr gefährlich werden.
Regel: Sichere Anzeichen, die auf eine Newera hinweisen, tauchen erst kurz vor ihrem Einsetzen auf! Es ist deshalb schwer, eine Newera für den nächsten Tag vorherzusagen. Deshalb auf Sturmwarnungen im Wetterbericht achten, die immer den Hinweis auf das mögliche Entstehen einer Newera beinhalten.
Die Nationalparks Kroatiens
Die Anzahl der Nationalparks in Kroatien, die auch mit dem Boot befahren werden können, sind stetig gewachsen. Jeder von ihnen hat nicht nur seine eigenen landschaftlichen Reize, sondern auch seine eigenen Vorschriften, Bestimmungen und Gebührenregelungen. Wer auf seinem Törn auch ein Nationalparkgebiet befahren möchte, ist gut beraten, sich vorab über die jeweiligen Gegebenheiten zu informieren. Für alle Infos zu dem jeweiligen Nationalpark einfach den Artikel anklicken.
Nationalpark Brijuni – Infos für Segler und Sportbootfahrer
Nationalpark Kornati – Infos für Segler und Sportbootfahrer
Nationalpark Krka – Infos für Segler und Sportbootfahrer
Nationalpark Mljet – Infos für Segler und Sportbootfahrer
Naturpark Lastovo – Infos für Segler und Sportbootfahrer
Naturpark Telašćica – Infos für Segler und Sportbootfahrer
Literatur: Die Törnführer für Kroatien
Die Autoren Bodo Müller und Jürgen Strassburger haben auch das Standardwerk „Küstenhandbuch Kroatien“ geschrieben. Der Törnführer ist in zwei Bände aufgeteilt (Nord- und Südteil) und beschreibt mit Hilfe detailreicher Pläne ausführlich alle Häfen und Ankerbuchten.
Küstenhandbuch Kroatien und Slowenien
Küstenhandbuch Kroatien und Montenegro
Diese Charter-Agenturen helfen dir eine Yacht zu finden
Das Charterangebot in Kroatien ist riesig und bisweilen unübersichtlich. Für eine deutschsprachige Beratung beim Boot mieten in Kroatien und die zuverlässige Buchung von Charteryachten bewährter Anbieter können diese Firmen behilflich sein:
DER wichtigste Führer ist eigentlich der hier:
“888 Häfen und Buchten” von K. H. Beständig
Vielen Dank für den ausführlichen Bericht
Hallo Tim,
für die beiden Autoren, die uns in diesem Artikel ihre ganze Expertise preisgeben, ist es natürlich nicht wirklich nett, hier als erstes einen anderen Revierführer zu empfehlen. Zumal beide Werke inhaltlich extrem umfangreich sind und alles liefern, was man für einen Törn in Kroatien benötigt. Das Kartenmaterial mit allen Tiefen und nautischen Informationen ist allerdings in den Küstenhandbüchern von Müller/Strassburger ein großes Plus.
Man kann nicht über Kroatien Sprechen oder Schreiben ohne die 888 zu erwähnen!
Wie verhält sich die Vollmacht, wenn das Boot keiner natürlichen sondern einer juristischen Person gehört, in unserem Fall einem Verein.
Wenn Vereinsmitglieder mit dem Boot unterwegs sind genügt die Unterschrift der Vollmacht durch den Präsidenten des Vereins?
LG
Hallo und gten Tag, Wie siet mit eine4.5 m jolle ohne Motor aus? Muss mann auch anmelden?
Vielen Dank für den sehr informativen Bericht. Besonders hat mich die Online-Bezahlung des Permits über das eNautik Portal interessiert. Leider hat dies bei mir nicht funktioniert. Die Anmeldung über iIDAS, dem digitalen Personalausweis scheitert mit der Fehlermeldung “Der Hashwert des TLSL-Zertifikats ist nicht in der Zertifikatsbeschreibung vorhanden”. Dies deutet auf ein Problem beim Server des Anbieters hin. Ich kann mich normalerweise bei anderen Diensten/Behörden ohne Problem über diesen Weg identifizieren. Hat jemand eine Idee ?
LG
In welcher Verordnung und dort in welchem Parafrafen/Artikel genau sind diese Punkte geregelt?
Jetboote, Schlauchboote und alle offenen Boote (Boote ohne Deck), die in kroatischen Binnen- und Küstengewässern fahren und deren Geschwindigkeit 20 Knoten überschreitet, müssen ein Sicherheitsarmband (Quickstop) haben, das an der Person befestigt sein muss, die das Boot steuert. Alle Personen auf Booten, die mehr als 20 Knoten fahren, müssen während der Fahrt Schwimmwesten tragen, es sei denn, sie befinden sich in Innenräumen.
Es kursieren so viele unterschiedliche Interpretationen im Netz, aber keiner nennt die genaue Quelle im kroatischen Gesetzestext.
Ich war früher sehr oft mit einem Charterboot in Kroatien unterwegs, zuletzt dann 2018 mit meinem eigenen Segelboot von Pula aus. Leider haben mir diese ausufernde Preise den Aufenthalt zunehmend vermießt -Permit Kurtaxe und dann vor allem Bojen und Hafengebühren und nicht zuletzt Ankergebühren, die in diesem Artikel vergessen wurden. Getoppt wurde das auf Mali Losinj in der traumhaft schönen Krivitza Bucht in der wir 30€ für unser 9 m Boot an der Boje gezahlt haben, ich möchte gar nicht wissen, wieviel das aktuell kostet. Zudem ist die Bucht dermaß3n mit Bojen zugepflasstert, dass man bei starker Belegung nur mit… Mehr lesen »
Hallo, wir waren im Juni 23 im Nationalpark Kornati mit einer Oceanis 46. Ich buchte nicht online und zahlte vor Ort bei den Parkrangern 100 EUR.
Sehr gut recherchierter Beitrag, aber eine Frage hätte ich noch. Wie lange darf ich in einer Bucht ununterbrochen ankern? Ist dies auf wenige Tage möglich oder unbegrenzt?
Sie sollten wissen dass der Hafen Caftat wegen Bauarbeiten geschlossen ist und im Süden nur
Dubrovnik zur Verfügung steht.
Wer das nicht weiß fährt bei Südroute
die Strecke zurück.