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Der eigentliche Vorfall ist schon eine Weile her, aber nun schlägt er Wellen. Denn das, was sich am 21. September 2015 auf der deutschen Segelyacht DESDEMONA abgespielt hat, kann Folgen für alle Sportbootfahrer haben. Kommt die Rettungswestenpflicht?
Der nun veröffentlichte Bericht 402/15 der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) über den tödlichen Unfall auf der DESDEMONA endet mit einer Empfehlung an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die besagt, dass „die rechtlichen Möglichkeiten der Ausweitung der gesetzlichen Pflicht zur Ausrüstung mit Rettungswesten auf sämtlichen Seesportbooten und einer korrespondierenden Tragepflicht“ zu prüfen sind. Was ist also an Bord passiert, dass es zu einer solchen Empfehlung kommt?
Segelyacht DESDEMONA – Foto: BSU.
Unfallhergang
Die Charteryacht DESDEMONA aus Lübeck war für einen Ostseetörn angemietet worden und die vierköpfige Crew verließ am dritten Tag des Törns vormittags den dänischen Hafen Gedser. Bei West-Südwest vier bis fünf Beaufort nahm die Crew Kurs auf Rostock-Warnemünde. Um etwa 13.00 Uhr wurde die Ansteuerungstonne vor Warnemünde passiert. Kurz darauf wurden die Segel geborgen und die Fahrt nach Warnemünde auf der fast zwölf Meter langen Holzyacht aus dem Jahre 1959 unter Motor fortgesetzt. Zwischen den Fahrwassertonnen 9 und 11 kam es gegen 13.30 Uhr plötzlich zu dem tragischen Unfall mit tödlichem Ausgang. Ein Besatzungsmitglied, das sich im Bereich des Mastes aufhielt und beim Bergen der Segel helfen wollte, fiel über Bord.
Reiseroute der Segelyacht DESDEMONA von Gedser nach Rostock-Warnemünde. Karte: Navionics Webapp.
Ursächlich für den Sturz war höchstwahrscheinlich eine heftige Bewegung der Yacht durch seitlich anrollenden Seegang. Ob es sich dabei um Schwell von einem vorbeifahrenden Fahrzeug handelte, ist dem detaillierten Bericht der BSU nicht zu entnehmen. An dem Tag herrschten moderate Bedingungen. Der Seegang wird im Bericht mit einer Höhe von einem Meter angegeben. Die Wassertemperatur betrug 16 Grad Celsius.
Die verunfallte Person trug keine Rettungsweste und war auch nicht mittels eines Sicherheitsgurtes mit dem Schiff verbunden. Dem Unfallopfer gelang es zwar, sich zunächst noch kurzzeitig außenbords an der Reling festzuhalten, allerdings rutschte der Segler ab, bevor ihm ein anderes Crewmitglied zu Hilfe eilen konnte.
Von der Crew wurden sofort mehrere Versuche eingeleitet, den verunglückten Mitsegler zu retten. Im Bericht heißt es: „Zunächst wurde das Boot mittels Motorkraft gewendet, um zu dem im Wasser treibenden Besatzungsmitglied zurückzukehren. Dann wurde ihm mindestens einmal eine Festmacherleine zugeworfen. Dem Unfallopfer gelang es auch, diese zu ergreifen. Nach dem Werfen der Leine bzw. nachdem das Unfallopfer daran zog, stellte sich heraus, dass deren anderes Ende nicht am Boot befestigt gewesen war. Da dieses Ende während des Werfens auch nicht von einem Crewmitglied festgehalten worden war, fiel es ins Wasser. Die angestrebte „Leinenverbindung“ zwischen dem Unfallopfer und der Yacht scheiterte daher zwangsläufig. Ein zweiter, im Ergebnis ebenfalls erfolgloser, Rettungsversuch bestand darin, dem Unfallopfer den im achteren Bereich der Yacht an der Reling befestigten Rettungskragen zuzuwerfen. Auch diese Bemühung schlugen fehl, da die auf einer Rolle aufgetrommelte, dem Rettungskragen zugehörige Leine, die konstruktionsgemäß die Verbindung zwischen dem geworfenen Rettungskragen und der Yacht gewährleisten soll, sich während des Wurfes nicht ordnungsgemäß abrollte. Der Kragen konnte daher nur ca. ein bis zwei Meter und damit nicht weit genug in Richtung des im Wasser treibenden Unfallopfers geworfen werden.“
Schlussendlich gelang es den übrigen drei Seglern nicht, den Verunfallten wieder an Bord zu holen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser schon kurz nach dem Sturz in das Wasser das Bewusstsein verlor und in der Ostsee versank. Die gegen 13:45 Uhr alarmierten Rettungskräfte, die bereits wenige Minuten später vor Ort waren, konnten den 42 Jahre alten Segler nicht finden. Erst am 1. Oktober 2015 wurde der Leichnam des verunglückten Seglers, etwa vier Seemeilen nordöstlich der Unfallposition in der Ostsee treibend, von der Bundesmarine entdeckt und geborgen.
Unfallort zwischen den Fahrwassertonnen 9 und 11. Karte: Navionics Webapp.
Ergebnis der BSU-Untersuchung
Im Rahmen der Analyse des Unfallgeschehens hat sich die BSU ausführlich mit den für deutsche Seesportboote geltenden Regeln zur Ausrüstungs- und Tragepflicht von Rettungswesten beschäftigt. Dabei wurde festgestellt, dass es eine Ausrüstungspflicht mit Rettungswesten lediglich für die Vermietung bestimmter Charteryachten gibt. Eine Tragepflicht für Rettungswesten existiert dagegen weder auf Charterbooten noch auf Seesportbooten, die rein privat genutzt werden. Da der tödliche Unfall durch das Tragen einer Rettungsweste laut BSU höchstwahrscheinlich hätte vermieden werden können, gelangt die Untersuchungsstelle zu ihrer Empfehlung an das BMVI.
Bemerkenswert ist diesbezüglich eine Passage im Unfallbericht, in der es heißt: „Aus Sicht der BSU gibt es außer einer fundierten Ausbildung und fortwährendem Training kaum Möglichkeiten, das der menschlichen Natur wesenseigene Verfallen in Hektik in einem emotionalen Ausnahmezustand zu verringern. Diese allgemeingültige Feststellung gilt im besonderen Maße im Bereich der Sportschifffahrt. Gerade dort ist es regelmäßig so, dass die Betreiber dieses Hobbies sich nicht tagtäglich mit besonderen Gefahrensituationen konfrontiert sehen. Anders als professionell agierende Rettungskräfte (bspw. Seenotretter, Feuerwehr, Bergrettung) sind die Nutzer von Sportbooten, selbst wenn sie eine gute Ausbildung genossen haben und jahrelang ihrem Hobby nachgegangen sind, in der Natur der Sache liegend nicht besonders darauf geschult, in einem Seenotfall geradezu reflexartig richtig zu reagieren. Umso größere Bedeutung gewinnt daher insbesondere im Bereich der Sportschifffahrt der Aspekt einer quantitativ sowie qualitativ ausreichenden Ausrüstung mit Rettungsmitteln. Untrennbar damit verbunden ist die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass die diesbezüglich vorhandenen Ausrüstungsgegenstände auch tatsächlich eingesetzt werden.“
Abschließend gelangt die BSU zu dem Schluss:
„Aus Gründen der Sicherheit sollte daher für alle Sportboote, die auf den Seeschifffahrtsstraßen und im deutschen Küstenmeer verkehren, unabhängigvon ihrer Größe und ihrer rechtlichen Einordnung, im Hinblick auf Rettungswesten sowohl eine Ausrüstungs- als auch eine Tragepflicht gesetzlich geregelt werden.“
Fazit
Im Bericht, der unter diesem Link heruntergeladen werden kann, sind eine Menge Argumente zu lesen, die den Gedanken einer Ausrüstungs- und Tragepflicht auf Sportbooten im Seebereich untermauern. Fest steht aber auch, dass die Anzahl der Unfallopfer durch Ertrinken im Segelsport marginal ist. Auf Nachfrage bei der BSU wurde für 2015 lediglich der beschriebene Fall als Unfall mit tödlichem Ausgang genannt. In 2016 gab es laut BSU gar keinen tödlichen Unfall.
Umfrage
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Das gibt mir zu denken. Ich werde jetzt früher und öfter meine Crew zum Anlegen der Westen auffordern.
Ausrüstungspflicht für Rettungswesten und Lifebelts sollte es geben.
Tragepflicht muss im Vorgabenrahmen des Schiffführers bleiben.
Bei Decksarbeiten ausserhalb des Cocpits bin ich dafür incl Lifebelts und wird von mir auch von der Crew verlangt.
Als Einhandsegler , seit 3 Jahren auf Langfahrt , setze ich sicher auf andere Prioritäten als das Tragen einer Rettungsweste….die mir nichts bringt als das ich meinem Schiff länger hinterher sehen kann ,wenn ich über Bord gehe, bevor ich ertrinke ….. Für mich heißt das , das ich auf alle Fälle ein über Bord gehen vermeiden muss , da es unweigerlich zu meinen Ableben führt…… Fazit daraus….ich gehe nie, ausser bei Flaute oder sehr wenig wind, aus der Pflicht / Cockbit wenn ich nicht angeleint bin und somit fest mit meinem Boot verbunden bin…. Damit erübrigt sich das Tragen einer… Mehr lesen »
Grundsätzlich halte ich ausreichende Sicherheitsausrüstung für sehr wichtig an Bord. Die einseitige Konzentration auf ein Rettungmittel halte ich für zu einschränkend. Der Mix macht’s und die richtige Anwendung im jeweiligen Fall ist entscheidend. Beispielsweise nützt mir als Einhandsegler eine Weste wenig, wichtiger sind das Einpieken in Strecktaue und eine PLB.
So tragisch solche Fälle immer wieder sind: 1 (!) Fall in 2015, 0 (!) Fälle in 2016 und schon sollen wieder Gesetze erlassen werden. Das ist es, was mich hier so stört: die ständige Bevormundung des Staates und sein Eingriff in mein Leben. Life is risky und endet unausweichlich mit dem Tod. Und auf See ist das Risiko immer höher. Handlungsbedarf würde ich sehen, wenn sich solche Fälle häuften. Und selbst dann sollte man zuerst andere Wege beschreiten.
Nein, an Land ist das Risiko deutlich höher als auf See.
Ausgehend vom Unfallbericht würde ich eher die korrekte Funktion der Rettungseinrichtungen verbessern wollen. Also in diesem Fall des Rettungskragens. Eine Pflicht unabhängig von der Windstärke ist eine zu starke Einschränkung. Ich stelle mir vor, bei sommerlichen Temperaturen im Mittelmeer oder auf einem Binnensee, das ist schon etwas mühselig. Nachts, bei Nebel oder bei entsprechenden Wetterbedingungen ist es aber unerlässlich. Von gesetzlichen Bestimmungen halte ich wenig. Der Skipper ist verantwortlich, und hat es seiner Crew anzuordnen. Er haftet ohnehin für die Sicherheit
Moin, aufgrund der Wassersportunfälle in diesem und im letzten Jahr, die mir noch vor Augen sind, halte ich eine Ausrüstungs- und Tragepflicht für jedwede Person, die sich auf Schifffahrtsstrassen und Küstenmeeren aufhalten (egal ob SUP-Board, Kite, Ruderboot, Segelyacht, Motorboot etc) für sinnvoll. Und zwar ohne viele Ausnahmeregelungen. Die skandinavischen Länder machen es uns vor. Dort schmeisst keiner die Leinen los, ohne die Rettungsweste angelegt zu haben. Wer dann seine Weste nicht tragen möchte, aus welchem Grund auch immer, sollte sich der Gefahren und Konsequenzen immer bewusst sein. Dies habe ich leider auch im engeren Kreis anders erleben müssen – hier… Mehr lesen »
Das Tragen von Rettungswesten ist fast immer empfehlenswert. Eine Tragepflicht ist jedoch nicht durchsetzbar und eine Ausrüstungspflicht führt nicht dazu, dass Rettungswesten getragen werden. Im Gegenteil: Ist die Ausrüstungspflicht erfüllt und die 5 Sitzkissen mit Feststoff-Rettungswestenzulassung liegen ganz unten in der Backskiste, ist womöglich das eigene Gewissen schneller befriedigt. Die Hemmschwelle zum Tragen der Westen bzw. zur Anschaffung ordentlicher Rettungswesten könnte sich dadurch noch erhöhen.
Eine Ausrüstungspflicht erfreut lediglich die Westenhersteller mit einer Fertigung in Fernost. Die Sicherheit steigt dadurch nicht und die Anzahl der Unfälle nimmt dadurch nicht ab.
Eigenverantwortung, Aufklärung und Prävention auf unterschiedlichen Ebenen bringen deutlich mehr.
Ich halte das tragen einer Rettungsweste grundsätzlich für erforderlich. Ein Sturz – aus welchen Gründen auch immer – kann zur Bewusstlosigkeit und somit zum Ertrinkungstod führen, wird eben eine ohnmachtssichere Rettungsweste nicht getragen. Selbst ein Sturz im Hafen auf einer Steganlage kann hier tödlich enden. Leider ist dies im letzten Jahr in Grömitz passiert. In meiner Eigenschaft als Ausbilder für Schiffsbrandbekämpfung und Schiffssicherung, kann ich das Anlegen und Tragen einer Rettungsweste, die auch entsprechend gewartet ist, nur dringend empfehlen. – Heutzutage ist auch der Tragekomfort von Rettungswesten kaum noch störend, so dass ein gegenteiliges Argument von vornherein widerlegt ist.
Na da ist Grömitz aber ein sehr schlechtes Beispiel… mit der Promillezahl wäre ich wahrscheinlich schon in der Hafenbar gestorben…
Ich unterscheide noch, ob ein Crewmitlied oder ich, das Cockpit verlässt z.B. zum Segel Bergen. Im Cockpit, bei 4 Bf. und sichtigem Wetter, wenn keine Manöver in Aussicht sind überlasse ich es jedem selbst ob er eine Rettungsweste tragen möchte. Wenn Manöver anstehen Weste an!
Die deutsche Sucht, alle Lebensbereiche durch Gesetze und Verordnungen zu regulieren, sollte nicht auch noch unseren schönen Sport in Fesseln legen. Jeder gut ausgebildete Skipper mit Verantwortungsbewußsein wird dafür sorgen, daß seine Crew bei möglichen Gefährdungen bestmöglich geschützt ist. Andererseits wird es wie in allen Lebensbereichen (die meisten Unfälle passieren im Haushalt!) Unwägbarkeiten geben, die auch fatale Folgen haben können- Unfälle eben! Bitte keine Bußgelder für Segler ohne Rettungswesten!!!
Wenn Schiff in Fahrt und Crewmitglied auf Deck (auch im Cockpit) besteht ohne Einschränkungen Rettungswesten-Tragepflicht, solange ich die Verantwortung für Schiff und Crew habe. Jedwede andere Regelung hat mit professioneller und verantwortungsbewußter Schiffsführung nichts zu tun! Das zeigt der beschriebene Fall überdeutlich. Dennoch: Jeder Schiffsführer muss seine Entscheidungen in letzter Konsequenz vor dem Seegericht verantworten. Das reicht und bedarf m. E. keiner weiteren Regelungen des Gesetzgebers.
1) “Auf Nachfrage bei der BSU wurde für 2015 lediglich der beschriebene Fall als Unfall mit tödlichem Ausgang genannt.” Aus dem Bereich Warnemünde weiß ich von mehreren. Vllt wäre “die Gesellschaft” (DGzRS) eine validere Quelle für solche Zahlen.
2) “Welche Bedingungen erfordern das Tragen einer Rettungsweste?” …schlechte Umfrage. Es fehlen weitere Punkte für “Manöver” oder “in Verantwortung von”. Das hätte doch gerade im Zusammenhang mit dem Vorfall klar werden können!
1) “Auf Nachfrage bei der BSU wurde für 2015 lediglich der beschriebene Fall als Unfall mit tödlichem Ausgang genannt.” Aus dem Bereich Warnemünde weiß ich von mehreren. Vllt wäre “die Gesellschaft” (DGzRS) eine validere Quelle für solche Zahlen.
2) “Welche Bedingungen erfordern das Tragen einer Rettungsweste?” …schlechte Umfrage. Es fehlen weitere Punkte für “Manöver” oder “in Verantwortung von”. Das hätte doch gerade im Zusammenhang mit dem Vorfall klar werden können!
Ich finde, das sollte allein im Verantwortungsbereich des Schiffsführers bleiben.
Es ist m.E. besser, an den gesunden Menschenverstand zu appellieren anstatt alles gesetzlich regeln wollen.
Mehr Eigenverantwortung wagen!
Vielen Dank für eure Meinungen, sehr spannend zu lesen. Ich denke man muss nachdem man diesen Bericht gelesen hat (den der BSU) eine Schritt zurückgehen und die Frage nach eine Ausrüstungspflicht bzw. Tragepflicht sachlich beurteilen. Hierbei ist der Unfallhergang des vorliegenden Unfalls nur minder relevant. Es gilt vielmehr zu beleuchten, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit der Gesetzgeber angehalten ist eine solche Ausrüstungspflicht bzw. Tragepflicht zu erlassen. Die Ausrüstungspflicht von Yachten mit Schwimmwesten fällt in die Gruppe von Schutzgesetzen. Wenn ich auf eine Yacht gehe, kann ich annehmen, das mir persönlich eine Rettungsweste zur Verfügung steht. Das Gesetz schütz mich… Mehr lesen »
Auf unserer 10 m Yacht werden Rettungswesten mit Gurt angelegt & eingepickt unter Segeln ab 4 Oft (unter Motor ab 5 Oft oder wenn jemand dass Cockpit verlassen muss). Grundsätzlich beobachte, dass dadurch Rudergänger und Skipper sich mehr auf das Schiff konzentrieren können als auch noch alle Passagiere im Auge behüten zu müssen. Vom Schiff fallen und sich dabei zu verletzten ist noch mehr zu vermeiden als der eigentliche Auftrieb im Wasser. Das Tragen der Rettungswette sorgt ausserdem für mehr Achtsamkeit und gegenüber anderen Schiffen zeigt es gute Seemannschaft.
Viel wesentlicher als das Tragen einer Rettungsweste wäre das Überbordgehen von vornherein zu verhindern – also Lifelines und die Tether so dass man keinsfalls über die Reling gehen kann (was bei den üblichen seitlich liegenden Lifelines NICHT gegeben ist). Ich empfehle dazu unbedingt dieses Online-Buch: https://www.morganscloud.com/series/staying-aboard/
Lieber Sönke! Bei mir an Bord werfen grundsätzlich Rettungswesten getragen, wenn das Boot in Fahrt ist. Wir haben häufig Kinder an Bord in wollen Vorbild sein. Das ist uns so sehr in “Fleisch und Blut” übergegangen, dass man sich ohne Rettungsweste irgendwie unvollständig vorkommt. Auch liegen wir im Sommer stets neben einem Rettungskreuzer der DGzRS und die Mannschaft lebt das toll vor. Auch bei 33 Grad im Schatten. Ich bin dennoch gegen das gesetzliche Gebot, weil ich diese Regelungswut in GER hasse. So wäre es sicherlich in einigen Situationen richtig, einen Helm zu tragen und auch Handschuhe. Kommt das dann… Mehr lesen »
Bei Durchsicht des BSU-Berichts scheint es doch eher, das im Obduktionsprotokoll eine innere Ursache (die bei der Obduktion entdeckte Herzerkrankung) als zumindest mitauslösender Faktor identifiziert wurde, der auch durch Nutzung einer Rettungsweste nicht wesentlich beeinflußt worden wäre.
Es sollte jedem klar sein, dass auch ein erfahrener Segler, selbst wenn er sich “trainierter Sportler” nennen darf, bei den z.B. für Nord- und Ostsee selbst im Sommer üblichen Temperaturen nur für Minuten in der Lage ist, selbst seine Rettung zu unterstützen. Schwimmweste und Sicherungsleine sind die einzigen Mittel, was Hobby-Skipper i.d.R. an Bord haben um über-Bord-gehen zu vermeiden bzw. die Rettung zu unterstützen (es soll Leute mit Überlebensanzügen geben, aber ich habe noch keinen Freizeitsegler damit gesehen). Diese Mittel müssen in Reichweite sein und bei Bedarf (im Zweifel eher statt später) auch benutzt werden. Eine Crew kann auch in… Mehr lesen »
Eine Einweisung der Crew in ein Mann-Überbord-Manöver ist sicher genauso wichtig! Die Crew muss sich der Gefahren bewusst sein! Ein verantwortlicher Skipper sollte sich selbstverständlich darum kümmern.
Bei Seegang, geschweige Schwerwetter eine über Bord gegangene Person wieder aufzunehmen wird praktisch alle Crews überfordern. Ob die Person bis zum Eintreffen von SAR noch lebt ist stark von der Wassertemperatur abhängig, auf Nord- und Ostsee gehe ich nicht davon aus. Es bleibt nur eins: Nicht über Bord gehen! Und das ist nicht mit einer Rettungsweste, sondern nur mit einem Lifebelt zu gewährleisten. Ob der nun in ein entsprechendes Geschirr oder eine Rettungsweste eingepickt wird macht funktional keinen Unterschied.
Guten Morgen, das ist ja ein tragischer Ausgang. Was mir aber mehr Sorgen macht ist die Tatsache, dass Eigner und/oder Skipper die Rettungsmittel nicht regelmäßig auf Funktion überprüft. Fatal, das die Leine vorher nicht mit dem Boot verbunden wurde, aber in Hektik und menschlicher Panik nachvollziehbar. Was aber von mir gemeint war ist die Vertörnung der Rettungsleine mit dem Rettungskragen. Diese wurde wohl mal für Funzwecke ausgerollt und unsauber wieder aufgerollt. Im Originalzustand ist diese maschinell regelmäßig aufgerollt.
Mit oder ohne Pflicht, die es im Übrigen auch in Schweden nicht gibt, ist das Thema doch die mangelnde Routine und Bereitschaft zum regelmäßigen Tragen. Dies ist der wesentliche Unterschied zu Skandinavien! Dies gilt für die Rettungsweste, den Sicherheitsgurt, den Skihelm, den Lawinenballon und den Arbeitsschutz. Dieses oft zu beobachtende mangelnde Risikobewußtsein drückt sich auch in den Abstimmungsergebnissen auf dieser Seite und in der Yacht aus! Selbst in Schweden gibt es pro Jahr ca. 30 tödliche Unfälle. Hier werden deutlich mehr Schiffe und Boote auch häufiger bewegt. Ohne Weste und oft bei ruhigem Wetter und in Landnähe geschehen diese tragischen… Mehr lesen »
Als Einhand-Segler ist die Weste für mich Pflicht. Ab mäßigen Bedingungen wird auch eine zusätzliche Leinensicherung erstellt. Über Bord zu gehen ist aber immer ein Super-Gau und kann durch unterschiedlichste Ereignisse, auch bei Flaute, ausgelöst werden. Safety at first.
Wichtiger als die Rettungsweste finde ich noch die Verwendung eines Lifebelts – damit man gar nicht erst bis ins Wasser kommt. Immer Nachts und wenn allein an Deck und bei schwerem Wetter.
Rettungsweste tragen und alles ist sicher stimmt ja leider nicht. wenn eine Person über Bord geht ist eigentlich schon alles zu spät! Der über Bord gegangene ist dann in der Regel auf fremde Hilfe angewiesen. Es ist aber gar nicht so einfach unter See Verhältnissen eine Person wieder an Bord zu hohlen. Viele Crews sind mit dieser Aufgabe einfach überfordert!! Auch taugen häufig mitgeführte Rettungsmittel nicht dazu eine Leinen Verbindung unter Seeverhältnissen zum MOB herzustellen, geschweige denn den MOB über eine hohe Bordwand an Deck zu hohlen. Badeleitern helfen da bei Seegang auch wenig. Deshalb ist der wichtigste Sicherheitsaspekt dafür… Mehr lesen »
Im Jahre 2014 bin ich auf der Fahrt von Troense nach Lohals ins Wasser gefallen, als ich auf dem Freibord saß und ein Sicherungsring der Relingsleine durchbrach. Ich hatte eine Schwimmweste an, aber die Automatik funktionierte nicht, weil die Patrone nicht richtig eingerastet war. Ca. eine Viertelstunde kämpfte ich um mein Leben, bis meine Frau (Nichtseglerin, keinen Führerschein, aber Autofahrerin mit Köpfchen) das Schiff wenden konnte, was wegen eines Bullenstanders, den sie nicht losbekam, nicht so einfach war. Mein Fazit: Immer Schwimmweste, vor jeder Fahrt Kontrolle, ob das grüne Fenster sichtbar ist. Bei Arbeiten außerhalb des Cockpits immer Anleinen an… Mehr lesen »
Ich bin grundsätzlich gegen eine gesetzliche Tragepflicht. Ich selber habe grundsätzlich buten wie Binnen für jede Person an Bord Rettungswesten an Bord. Die werden auch getragen, auf Anweisung von mir oder wenn es jemand möchte. Die Parameter für eine Entscheidung sind zu umfangreich, als dass ich sie hier im Detail tippen möchte. Neben der Viel genannten Windstärke spielen da auch Temperaturen, Erfahrung der Crew, Seegangsbild etc eine Rolle. Grundsätzlich möchte ich einige Aspekte erwähnen, die bei eine Tragepflicht zum Problem werden: 1) Im Zuge der Promillegrenze mussten wir lernen, dass eine Yacht vor Anker Verkehrsteilnehmer sein kann, damit ein Verantwortlicher… Mehr lesen »
Auf meinem Schiff habe ich Schilder angebracht: Über Bord fallen verboten. Hat bisher prima funktioniert 🙂
Kaum jemand erkennt hier, dass eine “gesetzliche Rettungswesten-Tragepflicht” vorwiegend rechtliche Pflichten für den Skipper begründen soll. Er wäre derjenige, der die Pflicht unter allen Umständen durchzusetzen hätte. Käme jemand seiner Besatzung zu einem Schaden, der mit einer Rettungsweste verhindert oder gemildert worden wäre, könnte er dem Opfer, seiner Familie oder seiner Versicherung ersatzpflichtig sein. Im Falle einer Bußgeldbewehrung würde man bei ihm auf der Grundlage der Vorschrift kassieren, analog zur Gurtpflicht im Pkw. – . Würde sich jemand an Bord weigern, hätte er die Fahrt gar nicht erst anzutreten oder sie abzubrechen. So weit so theoretisch. Praktisch wäre es aber… Mehr lesen »
wieviele tausende tote gibt es allein durch Krankenhauskeime? ich glaube, damit ist genug gesagt.
17.6.2022 8:03 Valun Kroatien: Blitzschlag in Segelmast (Gewitter über Cres). Alle elektrischen Geräte (Funk, Motor, Navi, Batterie, Sicherungskasten verschmort usw.) Ein Handy hat überlebt. Da war es wichtig eine eingespielte Crew zu haben. Rettungsinsel klar machen, Segel setzen, Feuerlöscher bereithalten, Stützpunkt informieren – Anweisung versuchen die Marina Cres anzulaufen. Bei mäßigem Wind gelang uns Cres anzulaufen – vorm Steg wartete schon ein Schlauboot der Marina und war behilflich beim Anlegemanöver. Zum Stützpunkt Veruda mit Taxi gefahren. Nach den Versicherungsmeldungen und Schadensaufnahme konnten wir die Heimreise antreten. Da wurde uns erst klar welches “Glück” wir hatten -kein Brand an Bord. Mit… Mehr lesen »