Langfahrt-Yachtversicherungen vergleichen: Darauf sollten Eigner achten!

Ein Beitrag von

Dirk Hilcken

Dirk Hilcken ist Koordinator Vertrieb und Underwriting bei Europas führendem Anbieter von Yachtversicherungen Pantaenius und hat in seinen rund 20 Jahren so einiges gesehen, was schwimmt und Eigner gern abgesichert wissen möchten. Hier immer die richtige Einschätzung zu finden, geht nur mit eigener Erfahrung auf möglichst vielen Kielen. Groß geworden auf dem elterlichen Segelboot, war es lange vor allem das Dickschiff-Regattasegeln im Team, das Dirk faszinierte. Nach einem Intermezzo, das unter großer Maschine in die USA und die Karibik führte, ist der Hamburger heute öfter mit dem Pantaenius-Sicherungs-RIB auf Klassiker-Regatten anzutreffen. Und für den Notfall wartet der von seinem Vater gebaute Holz-Opti stets segelklar im Keller.

Die Versicherungsbedingungen der Anbieter unterscheiden sich teilweise erheblich

Es scheint vielleicht nicht sehr attraktiv, aber es ist trotzdem ratsam, sich mit dem Bedingungswerk von Versicherungen zu beschäftigen. Im Zweifel hängt vom „Kleingedruckten“ ab, ob ein Schaden gedeckt ist oder nicht.

Es ist ein gängiges Vorurteil, dass Versicherungen im Schadenfall willkürlich entscheiden. Das ist nicht richtig. Vielmehr sind die Versicherungsbedingungen die Regeln, auf die Anbieter und Kunde sich einigen. Doch können sich darin mitunter auslegungsfähige Passagen finden. Das ist meistens kein gutes Zeichen. Je klarer die Dinger geregelt sind, desto besser ist das für beide Seiten.

Ob ein Schaden reguliert wird, steht in den Versicherungsbedingungen. ©DanielBeckemeier/stock.adobe.com

Es ist daher empfehlenswert, sich das vollständige Bedingungswerk des Versicherungsvertrages durchzulesen, also sowohl die Bedingungen der jeweiligen Versicherung als auch den allgemeinen Teil. Mitunter gibt es auch ein Glossar, das die wichtigsten verwendeten Begriffe erklärt.

Yachtversicherungsvergleich: Die Versicherungssumme und ihre Regulierung

Im Zusammenhang mit der Yachtversicherungssumme ist von Bedeutung, ob es sich um eine eindeutige „Feste Taxe“ handelt oder ob es Hintertüren gibt, mit deren Hilfe die Summe im Schadenfall reduziert werden kann. „Feste Taxe“ soll im Grunde bedeuten, dass sich Versicherung und Versicherungsnehmer auf eine feste Versicherungssumme einigen, die im Fall eines Totalverlustes ausgezahlt wird.

Eine „Feste Taxe“ regelt die auszuzahlende Versicherungssumme im Falle eines Totalverlustes. ©Sönke Roever

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz ist eine „Feste Taxe“ zulässig, solange sie den Wert zum Schadenzeitpunkt „nicht erheblich übersteigt“. Ob das der Fall ist, entscheiden im Zweifelsfall Gerichte. Es gibt Beispiele dafür, dass schon bei einem Unterschied von zehn Prozent zwischen Versicherungssumme und Yachtwert zu Schadenzeitpunkt angenommen wurde, dass die „Feste Taxe“ den Wert „erheblich“ übersteigt. Bei Pantaenius ist die „Feste Taxe“ als Neuwertversicherung definiert und damit „fest“.

Mitunter können Einschränkungen weiter hinten im Bedingungswerk auftauchen. Ein Beispiel ist der Einwand der Überversicherung. Wenn die Versicherung diesen Einwand erheben kann, unterläuft das den Sinn der „Festen Taxe“.

Die umfangreiche Ausrüstung auf Blauwasseryachten sollte mitversichert sein. ©Sönke Roever

Gerade bei voll ausgerüsteten Blauwasseryachten ist es entscheidend, die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Bootes anzupassen und eine echte „Feste Taxe“ zu vereinbaren. Ihr Sinn liegt schließlich darin, ein gleichwertiges Boot „mit Pütt und Pann“ wieder zu beschaffen, um den Törn fortsetzen zu können.

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Yachtversicherungsvergleich: Umgang mit Teilschäden

Bei Teilschäden ist es wichtig, ob sie ohne Abzüge „neu für alt“ ersetzt werden. Das bedeutet in der Praxis, dass für beschädigte Teile Ersatz durch neue Gegenstände gleicher Art und Güte geleistet wird. Im Falle eines Einbruchs oder eines Blitzschlags beispielsweise könnte der Zeitwert der entwendeten oder beschädigten Elektronik sehr leicht zu niedrig ausfallen, um sie zu ersetzen.

Bei veralteter Navigationselektronik ist zu beachten, ob es den Passus „neu für alt“ gibt. ©Sönke Roever

Yachtversicherungsvergleich: Persönliche Effekte

Unter „persönliche Effekten“ versteht man alle persönlichen Gegenstände des täglichen Bedarfs, die nicht zum Boot, seinem Zubehör oder seinem Inventar gehören. Das können zum Beispiel Kleidung, ein Laptop, der nicht ausschließlich zur Navigation genutzt wird, oder eine Kameraausrüstung sein. Gerade auf Langfahrt ist hier zu beachten, ob die Versicherungssumme in den Bedingungen dem tatsächlichen Wert der mitgeführten Gegenstände entspricht.

Hochpreisige Fotoausrüstungen müssen gegebenenfalls zusätzlich versichert werden. alipko/Stock.adobe.com

Yachtversicherungsvergleich: Restwerte

Es gibt einen Unterschied zwischen „etwaigen Restwerten“ und „erzielbaren Erlösen“. „Erzielbare Erlöse“ sind Werte, für die ein tatsächliches Angebot vorliegt. Im Falle einer Yacht können das zum Beispiel die Winschen an Deck oder der in der Halle liegende Mast sein. Diese „erzielbaren Erlöse“ können im Falle eines Totalverlusts von der Versicherungssumme abgezogen werden.

„Etwaige Restwerte“ dagegen können fiktive Werte sein, die pauschal errechnet werden. Eine zur Hälfte zerstörte Yacht kann dann im Extremfall bedeuten, dass die Hälfte der Versicherungssumme als Restwert abgezogen wird.

Erzielbare Erlöse aus Restwerten können im Falle eines Totalverlusts von der Versicherungssumme abgezogen werden. ©Pantaenius

Yachtversicherungsvergleich: Die versicherten Gefahren

Grundsätzlich gibt es einen Unterschied zwischen einer Allgefahrendeckung und einer Einzelgefahrendeckung. Eine Allgefahrendeckung deckt erst einmal alle Gefahren – mit Ausnahme einzeln benannter Ausschlüsse. Eine Einzelgefahrendeckung hingegen deckt nur die benannten Gefahren. Das klingt sehr ähnlich, ist es aber nicht.

In der Praxis besteht der bedeutende Unterschied in der Beweispflicht. Bei der Allgefahrendeckung trifft den Versicherer die Beweislast für einen Ausschluss. Bei der Einzelgefahrendeckung hingegen muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass der Schaden auf eine versicherte Gefahr zurückzuführen ist.

Für den Versicherungsnehmer ist eine Allgefahrendeckung in der Regel die komfortablere Variante.

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Yachtversicherungsvergleich: Die Ausschlüsse

Die Ausschlüsse schränken grundsätzlich die Deckung ein. Hier kommt es darauf an, dass die Ausschlüsse klar benannt und nicht interpretationsfähig sind. Ein Beispiel für eine interpretationsfähige Formulierung ist das Wort „mangelhaft“. Es kann etwa laut Bedingungen mangelhafte Sorgfalt oder Wartung ausgeschlossen sein.

Wenn nun ein Festmacher bricht und der Eigner Wochen zuvor zuletzt zur Kontrolle an Bord war, könnte das als mangelhafte Sorgfalt ausgelegt werden. Ebenso könnte es nach einem Mastbruch als mangelhafte Wartung ausgelegt werden, wenn das stehende Gut nicht ausgetauscht worden ist. Bei Pantaenius gibt es diesen Ausschluss nicht, aber wir empfehlen aus Sicherheitsgründen den regelmäßigen Austausch des stehenden Gutes, gerade vor Langfahrtprojekten.

Yachtversicherungsvergleich: Folgeschäden

Im Zusammenhang mit den Ausschlüssen ist entscheidend, ob Folgeschäden ausdrücklich mitversichert sind. Nach den Pantaenius-Kasko-Bedingungen sind zum Beispiel Schäden, die verursacht sind durch Konstruktions-, Fabrikations-, Bearbeitungs- oder Materialfehler, Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch, Korrosion, Rost und Elektrolyse nicht versichert. Dieser Ausschluss gilt jedoch nur für die von dem Fehler beziehungsweise der Abnutzung betroffenen Teile selbst. Verlust oder Beschädigung, die als Folge des Fehlers oder der Abnutzung an anderen Teilen der versicherten Sachen entstehen, sind im Umfang dieser Bedingungen gedeckt. Kurz: Wenn der alte Wantenspanner versagt, ist der folgende Mastbruch versichert.

Beim Versicherungsvergleich ist zu prüfen, wie Folgeschäden – beispielsweise ein Riggverlust nach einen Wantenspannerbruch – abgedeckt sind. ©MiloszMaslanka/stock.adobe.com

Ein anderer typischer Ausschluss ist zum Beispiel Witterungseinfluss. Das kann Frost sein. Schäden, die Frost unmittelbar verursacht, sind ausgeschlossen. Bringt der Frost jedoch ein Seeventil zum Platzen und die Yacht sinkt infolgedessen, ist das Sinken gedeckt, aber nur, wenn Folgeschäden ausdrücklich mitversichert sind.

Yachtversicherungsvergleich: Fahrtgebiet und Fahrtgebietswechsel

Hinsichtlich des Fahrtgebiets ist für Blauwassersegler interessant, ob es Schritt für Schritt erweiterbar ist oder nicht. Wenn das Fahrtgebiet Schritt für Schritt angepasst wird, bezahlt man nur für das Risiko, in dem man gerade unterwegs ist, und nicht pauschal für die ganze Welt. Am besten ist die Erweiterung von unterwegs zu erledigen und auf den Tag genau abzurechnen.

Das Fahrtgebiet sollte bei Blauwasserreisen sukzessive erweitert werden können. ©Sönke Roever

Yachtversicherungsvergleich: Transportkosten

Für Blauwassersegler kann es interessant sein, ob Seetransporte mitversichert sind. Das ist zum Beispiel entscheidend, wenn Yachten an Deck überführt werden. Bei Seetransporten kann und sollte der Eigner in der Regel eine Seetransportversicherung abschließen. Viele Spediteure bieten das direkt bei Vertragsabschluss an. Deren Deckungssumme ist jedoch an eine Pauschale gekoppelt, die vom Gewicht abhängt. Das bedeutet, dass sie in der Regel nicht für den tatsächlichen Wert einer Yacht ausreicht. Eine Kaskoversicherung, die Seetransporte einschließt, springt in diesem Fall subsidiär ein. Das bedeutet, dass damit die Lücke zwischen der Transportversicherung und der Versicherungssumme der Yacht geschlossen wird bzw. dass Schäden doch noch gedeckt sind, die unter den Bedingungen der Seetransportversicherung zunächst ausgeschlossen sind. Voraussetzung ist allerdings der Abschluss der Seetransportversicherung.

Welche Regelungen gibt es beim Yachttransport? ©Peter Wiedekamm

Yachtversicherungsvergleich: Die Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten

Kosten für Bergung und Wrackbeseitigung sollten möglichst unbegrenzt versichert sein. Manchmal sind die Bedingungen so formuliert, dass es ein Limit gibt und dass eine Deckung nur eintritt, wenn es einen Anspruch Dritter gibt. Das könnte zum Beispiel ein Hafenbetreiber oder die öffentliche Hand sein.

Aber was passiert, wenn eine Yacht zum Beispiel auf dem eigenen Grundstück abbrennt? Möglicherweise während der Ausrüstung zu einer bevorstehenden Langfahrt? Wenn die Kosten nur bei Ansprüchen Dritter gedeckt sind, ist dieser Fall nicht gedeckt. In jedem Fall sollten die Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten zusätzlich zur Versicherungssumme ausgezahlt und nicht auf diese angerechnet werden.

Die Regelungen zur Wrackbeseitigung sind in Versicherungsbedingungen sehr unterschiedlich geregelt. ©Fotos593/stock.adobe.com

Yachtversicherungsvergleich: Pannenhilfe

Pannenhilfe ist eine Zusatzleistung, die sich von der Bergung unterscheidet. Pannenhilfe wird geleistet, wenn sich die Yacht nicht in unmittelbarer Gefahr befindet – wie ein Reifenwechsel am Straßenrand. Seriöse Versicherungen inkludieren diese Leistung.

Yachtversicherungsvergleich: Anzuwendendes Recht

Für deutsche Eigner ist es gerade auf Langfahrt hilfreich, wenn dem Versicherungsvertrag deutsches Recht zugrunde liegt. Zum einen gibt es mitunter gravierende Unterschiede im nationalen Versicherungsrecht. Zum anderen ist es einfacher, wenn im Streitfall Verhandlungen in deutscher Sprache vor deutschen Gerichten geführt werden. Ansonsten könnte es für den Versicherungsnehmer unter Umständen nötig werden, Rechtsspezialisten zu engagieren, die sich mit dem jeweiligen Rechtssystem in einem fremden Land auskennen.

Welcher Gerichtsstand gilt im Streitfall? ©Gorodenkoff/stock.adobe.com

Yachtversicherungsvergleich: Selbstbeteiligung

Auch im Hinblick auf die Selbstbeteiligung ist es hilfreich, die Bedingungen genau zu lesen: Wann fällt sie an? Wann fällt sie nicht an? Eine geringe Selbstbeteiligung nützt wenig, wenn sie in vielen Fällen zum Tragen kommt. Unter Umständen kommt es den Versicherungsnehmer günstiger, wenn auf dem Papier eine hohe Selbstbeteiligung steht, die aber nur in wenigen Fällen zum Tragen kommt.

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Yachtversicherungsvergleich: Haftpflicht

Einige Bootshaftpflichtversicherungen schränken ihre Deckung nur auf Ansprüche privatrechtlicher Natur ein. Nach der Jahrhundertsturmflut an der Ostsee beispielsweise hat die Stadt Kiel eine behördliche Anordnung erlassen, also einen öffentlich-rechtlichen Anspruch, dass alle Schiffe geborgen werden müssen. In einem solchen Fall – Anspruch von Dritten – könnte man annehmen, dass eine Haftpflichtversicherung zumindest die Bergungskosten deckt. Allerdings haben manche Eigner in der konkreten Situation festgestellt, dass ihre Versicherung die Kostenübernahme ablehnt.

Pantaenius zum Beispiel schreibt in seinen Bedingungen „… von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflicht-Bestimmungen auf Schadenersatz (für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden) in Anspruch genommen werden“. Bedingungen anderer Anbieter lauten zum Beispiel: „… aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden“. Das ist der kleine, aber wichtige Unterschied. Zur Info für weit Reisende: In Malaysia muss ein Nachweis für eine vorhandene Bergeversicherung vorgelegt werden.

Bei der Bergung kann es Fallstricke im Kleingedruckten geben. ©Shch/stock.adobe.com

Außerdem ist wichtig, wessen Ansprüche möglicherweise ausgeschlossen sind. Bei Pantaenius sind sowohl Personen-, als auch Sach- und Vermögensschäden versichert. Das gilt auch für Ansprüche von Crewmitgliedern beispielsweise gegenüber dem Skipper oder der Crew untereinander.

Für Blauwassersegler ist außerdem folgendes interessant: Unter den Haftpflichtbedingungen von Pantaenius gilt als versichert, versehentlich Rettungssysteme auszulösen, beispielsweise EPIRB oder DSC. Die entstandenen Such- und Hilfekosten werden erstattet.

Yachtversicherungsvergleich: Weltweites Netzwerk

Zusätzlich zu den Versicherungsbedingungen ist für Blauwassersegler folgendes von Bedeutung: Pantaenius ist ein Unternehmen von Wassersportlern für Wassersportler. Die Schadenhotline ist rund um die Uhr erreichbar. Im Fall der Fälle erreichen unsere Kunden immer jemanden, der sich auskennt und direkt die nächsten Schritte einleiten kann.

Pantaenius ist auf allen großen Bootsmessen vertreten und bietet eine umfassende Beratung an. ©Messe Düsseldorf, Constanze Tillmann

Dieses gilt auf der ganzen Welt, denn Pantaenius hat nicht nur Filialen in Europa und Australien, sondern auch ein Netzwerk von 35.000 Kontakten im Wassersportbereich, die praktisch überall Hilfe organisieren können. Für Fragen und eine ausführliche Beratung stehen die Mitarbeiter von Pantaenius gerne zur Verfügung – zum Beispiel auch auf Bootsmessen.

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Pantaenius Yachtversicherungen

Seit 50 Jahren bietet Pantaenius Eignern, Skippern und Crews ausgezeichneten Versicherungsschutz. Über 100.000 Kunden machen das Unternehmen zu Europas führendem Spezialisten für Yachtversicherungen.
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