Wie ermittelt man die richtige Kasko-Versicherungssumme?

Ein Beitrag von

Rainer Kugler

Rainer Kugler ist seit 15 Jahren bei Wehring & Wolfes, Makler für Yachtversicherungen, beschäftigt und inzwischen Geschäftsführer im Unternehmen. Mit dem Beruf hat er auch die Liebe zum Wassersport entdeckt und über die Jahre zahlreiche Törns auf der Ostsee unternommen.

Titelfoto: ©️Sönke Roever

Der Totalverlust einer Yacht ist der Worst-Case

Der Kasko-Versicherungsschutz tritt ein, wenn es Schäden am eigenen Boot gibt. Der ungünstigste Fall ist dabei der Totalverlust der Yacht. Das ist der Fall, in dem das Schiff vollständig verloren geht, beispielsweise durch einen Diebstahl oder aufgrund der Vernichtung durch Feuer. Es kann allerdings auch zum Totalverlust kommen, wenn nach einem Schaden die Reparaturkosten den Versicherungswert der Yacht übersteigen.

Beim Abschluss einer Yacht-Kasko-Versicherung muss folglich eine Versicherungssumme festgelegt werden, die im genannten Falle des Totalverlustes der Yacht die Höchstentschädigungssumme bildet. Man spricht hier bei Yachtversicherungen von einer sogenannten Festen Taxe. Die Frage, die sich Versicherungsnehmern dann oft stellt, ist die nach der „richtigen“ Höhe der Versicherungssumme. Logischerweise ist es nicht immer einfach, den passenden Wert zu ermitteln.

Bei neuen Yachten ist die Versicherungssumme mit dem Kaufpreis identisch. ©boot/Messe Düsseldorf/ctilmann

Die Yacht-Kasko-Versicherungssumme bei Neubooten

Will man eine Yacht-Kasko-Versicherung für ein neues Boot abschließen, ist die Versicherungssumme für die Yacht identisch mit dem Kaufpreis des Neuschiffes inklusive Ausrüstung und Inventar ab Händler inklusive der Umsatzsteuer. Das erscheint logisch und liegt irgendwie auf der Hand. Aber wie verhält es sich eigentlich bei älteren Booten, die gebraucht erworben werden?

Die Yacht-Kasko-Versicherungssumme bei Gebrauchtbooten

Anders als beim Kraftfahrzeug gibt es für gebrauchte Yachten keine Typklassen oder Listen mit genauen Abschreibungswerten. Jedes Schiff hat seine Geschichte und ist individuell ausgerüstet. Das hat Einfluss auf den jeweiligen Wert.

Für gebrauchte Schiffe kann der Kaufpreis der richtige Wert für die Versicherungssumme sein. Denn die vereinbarte Kasko-Versicherungssumme soll den Eigner in die Lage versetzen, sich im Falle des Verlustes der eigenen Yacht ein gleiches oder zumindest gleichartiges und gleichartig ausgerüstetes Schiff wieder zu beschaffen.

Bei gebrauchten Yachten kann der Kaufpreis die Grundlage für die Ermittlung der Versicherungssumme sein. ©Boot24.com

Tipp: Aussagekräftige Fotos der Yacht (von innen und außen) helfen dem Versicherer, eine vorgeschlagene Versicherungssumme nachzuvollziehen und den Gesamtzustand einzuschätzen.

Es gibt auch Fälle, in denen es für alle Beteiligten schwierig ist, eine „richtige“ Wertermittlung durchzuführen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Boot sehr speziell ist oder eine besondere Ausrüstung das Schiff zum Unikat macht. Das Gleiche gilt für Fälle, in denen Yachten zu symbolischen Preisen verkauft werden. Hier kann der Kaufpreis nicht als Basis der Wertermittlung herangezogen werden. In solchen speziellen Fällen kann es notwendig sein, einen Sachverständigen mit der Wertermittlung zu beauftragen. Dieser kann seinen Erfahrungsschatz einfließen lassen und so eine sinnvolle Größe feststellen.

Bei der Wertermittlung kann ein Sachverständiger helfen. ©Peter Wrede Yachtrefit

In welchem Umfang werden Investitionen in die Yacht bei der Bildung der Yacht-Kasko-Versicherungssumme berücksichtigt?

Wer eine ältere, gebrauchte Yacht zu einem günstigen Preis erwirbt und das Boot einer aufwendigen Überholung unterzieht, steigert den Wert des Schiffes. Das könnte beispielweise die Investition in modernere Ausrüstung oder einen Satz neue Segel sein. Aber auch eine neue Lackierung oder ein neuer Decksbelag können schnell viele Tausend Euro kosten. In dem Fall ist eine genauere Betrachtung der Investitionen notwendig, um den Versicherungswert richtig zu ermitteln.

Aufwendige Refit-Arbeiten wie eine Decksanierung können die Versicherungssumme verändern. ©Sönke Roever

Idealerweise erstellt der potenzielle Versicherungsnehmer eine Aufstellung der getätigten Investitionen, um sie bei einer Angebotsanfrage mit einzureichen. Dabei sollte bedacht werden, dass nicht alle Kosten, die entstehen, wenn man ein Schiff überholt, in der gleichen Höhe eine Werterhöhung darstellen. Zum einen ersetzen Erneuerungen oft bereits bestehende Dinge, sie kommen also nur teilweise neu hinzu. Zum anderen kann man unbegrenzt viel Zeit und Geld in ein Boot stecken, irgendwann steigt ein realistischer Bootswert einfach nicht mehr.

Bei der Bildung der Versicherungssumme hat es sich bewährt, sich selbst zu fragen, zu welchem Preis man nach dem Refit bereit wäre, das Schiff wieder zu verkaufen. Oder mit welchen Schiffen am Markt (und deren Marktpreisen) das eigene im überholten Zustand vergleichbar ist. Je mehr Vergleichsboote am Markt vorhanden sind, desto leichter fällt logischerweise eine Einstufung. Gebrauchtboot-Börsen im Netz sind eine ganz gute Quelle für solche Recherchen. Dabei sollte beachtet werden, dass die Preise dort immer „Wunschpreise“ sind.

Schiffe sind sehr unterschiedlich und jedes hat einen anderen Wert. ©Sönke Roever

Welche Rolle spielen Bergungs-, Wrackbeseitigungs-, Entsorgungs- oder Schadenfeststellungskosten bei der Ermittlung der Yacht-Kasko-Versicherungssumme?

Die Kasko-Versicherungssumme für eine Yacht ist, wie eingangs erläutert, die höchste mögliche Entschädigungsleistung, die in einem Schadenfall als Ersatzleistung für das verlorene Schiff an den Eigner ausbezahlt wird.

Seriöse Versicherungsanbieter übernehmen über diese Summe hinaus zusätzlich auch Bergungskosten, Wrackbeseitigungskosten, Entsorgungskosten oder Schadenfeststellungskosten durch Sachverständige. In so einem Fall kann es folglich vorkommen, dass der Versicherer in einem Schadensfall in Summe höhere Ausgaben hat als die vertraglich festgelegte Versicherungssumme.

Entsorgungskosten sollten über die Versicherungssumme abgedeckt sein. ©WilliamRichardson/stock.adobe.com

Versicherungsnehmer sollten bei der Auswahl eines geeigneten Versicherers deshalb darauf achten, dass diese zusätzlichen Kosten in ausreichender Höhe mitversichert sind, da nicht alle Anbieter die Vertragsbedingungen so gestalten. Beispielsweise gibt es Verträge, in denen die Bergungskosten auf den Wert der Yacht begrenzt sind. Das kann insbesondere bei niedrigen Versicherungssummen, etwa bei älteren Yachten, zu wenig sein. Hier ist eine fundierte Beratung im Vorfeld wichtig.

Was bedeutet der Begriff „Feste Taxe“ in den Bedingungen einer Yacht-Kasko-Versicherung?

Die Feste Taxe ist die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Sie ist die maximale Entschädigungsleistung, die im Falle eines Totalschadens an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird. Sie wird bei Vertragsabschluss von den Vertragspartnern vereinbart. Neben der Festlegung der Versicherungssumme für das Boot soll durch die Feste Taxe auch das Problem einer Unterversicherung ausgeschlossen werden.

In der Regel dürfen Versicherer im Fall eines Totalverlustes durch einen Verkauf erzielbare Restwerte von dieser Entschädigungsleistung abziehen. Kann beispielsweise durch den Verkauf von Schiffsteilen noch ein Restwert erlöst werden, wird dieser Betrag von der Entschädigungsleistung abgezogen. Der Eigner erhält am Ende trotzdem den vollen Betrag – einen Teil durch den Verkauf, den anderen Teil von der Versicherung.

Wie werden Teilschäden an der Yacht bei der Kasko-Versicherung berücksichtigt?

Glücklicherweise ist nicht jeder Schaden an einer Yacht automatisch auch ein Totalverlust. Vielmehr kann es auch zu ernsthaften Teilschäden kommen, deren Gesamtwert unterhalb der ermittelten Yacht-Kasko-Versicherungssumme bleibt.

Teilbeschädigung einer Yacht. ©Nigel/stock.adobe.com

Beim Abschluss einer Yacht-Kasko-Versicherung sollte Wert darauf gelegt werden, dass die Versicherungsbedingungen – also das Kleingedruckte – keine sogenannten „Abzüge Neu-für-Alt“ enthalten. Diese Formulierung bedeutet, dass im Schadenfall quasi eine Neuwertentschädigung erfolgt. Wenn beispielsweise ein Blitzschlag die elektronischen Geräte an Bord beschädigt, werden diese bei einem Vertrag mit „Neu-für-Alt-Regelung“ durch neue gleichartige Geräte ersetzt. Ebenso sollten die Kosten für die Reparaturarbeiten Teil der Entschädigungsleistung sein. Ein Abzug aufgrund des Alters der beschädigten Teile findet nicht statt. Also: Kein Abzug Neu-für-Alt.

Reparaturarbeiten sollten in den Entschädigungsleistungen enthalten sein. ©ViktorHolm/stock.adobe.com

Diese Regelung gilt unabhängig vom versicherten Zeitwert der Yacht. Beim Abschluss einer Kaskoversicherung sollte jeder Eigner daher darauf achten – und im Zweifelsfall den Anbieter gezielt danach fragen –, ob im Fall eines Teilschadens Zeitwertabzüge vorgenommen werden. Dies ist leider häufig in sperrigen Formulierungen in den Versicherungsbedingungen verborgen, die dem Laien nicht ins Auge springen. Hierin liegt auch das Geheimnis von vordergründig sehr günstigen Prämien mancher Anbieter.

Die nachträgliche Anpassung der Yacht-Kasko-Versicherungssumme

Im Laufe eines Schiffslebens kann der Wert des Schiffes steigen oder sinken. Das kommt ganz auf den individuellen Pflegezustand, getätigte Investitionen und die Nachfrage am Mark an. Insofern ist jeder Eigner gut beraten, wenn er sich im Laufe der Jahre einmal fragt, ob der Versicherungswert in der Versicherungspolice noch stimmig ist.

Die Frage lautet dann: „Kann ich mir im Falle des Verlustes meines Schiffes ein vergleichbares Boot mit der vereinbarten Versicherungssumme wiederbeschaffen?“. Wenn diese Frage nicht mit „Ja“ beantwortet werden kann, sollte man mit seinem Versicherungsanbieter sprechen und den Vertrag anpassen.

Mit dem richtigen Versicherungsschutz ist der Törn entspannt. ©Sönke Roever

Fazit

Um mit einem Versicherungsanbieter über den gewünschten Versicherungsschutz zu sprechen, ist es also hilfreich, mittels aktueller Fotos vom Schiff, des aktuellen Kaufvertrages und einer Aufstellung der Investitionen den angestrebten Versicherungswert zu belegen. So ist es möglich, sich auf die zum jeweiligen Schiff passende Yacht-Kasko-Versicherungssumme zu einigen – idealerweise als feste Taxe. Schlussendlich soll die Versicherungssumme in einem richtigen Rahmen liegen. Sie auf den Euro genau zu beziffern, ist bei einem gebrauchten Boot ohnehin nicht möglich.

Unterm Strich ist eine gute Beratung bei der Bildung der Versicherungssumme grundsätzlich hilfreich. Außerdem betreten nicht wenige Skipper bei der Klärung der Bewertungsfrage Neuland. Umso wichtiger ist die Erfahrung eines guten Beraters – er kann dabei unterstützend helfen.

Beratung zum Thema

Wehring & Wolfes

Wehring & Wolfes ist seit 1916 Makler für Yachtversicherungen und bietet individuelle Versicherungslösungen. Von Hamburg aus betreut Wehring & Wolfes rund 20.000 Yachteigner und Wassersportler.
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