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Andreas Medicus ist leidenschaftlicher Segler und geschäftsführender Gesellschafter der Hamburger Yacht-Versicherung Schomacker. Er kennt die Branche seit über 20 Jahren und hat diverse Chartertörns im Kielwasser. Außerdem ist er Eigner einer Fahrtensegelyacht vom Typ Forgus 35.
Am Anfang steht der Kaufvertrag für ein Gebrauchtboot
Endlich ist der Deal perfekt: Ein neuer Eigentümer für die Yacht ist gefunden. Nach den Preisverhandlungen geht es ans Kleingedruckte, die Details für den Verkauf müssen im Kaufvertrag festgelegt werden. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Frage nach den Versicherungen.
Wie beim Kauf und Verkauf von Kraftfahrzeugen gibt es auch für Yachten und Boote entsprechende Vorlagen für Kaufverträge. Es ergibt auf jeden Fall Sinn, diese zu nutzen, da dort viele rechtliche Grundlagen vom Anbieter berücksichtigt und viele Details bereits enthalten sind, an die man als Laie womöglich nicht denkt. Zusätzlich bleibt ausreichend Raum für Anmerkungen oder weitere Vereinbarungen.
Tipps zur Haftpflichtversicherung beim Gebrauchtbootkauf
Gesetzlich ist festgelegt, dass die Yacht-Haftpflicht-Versicherung mit der Schiffsübergabe endet. Der neue Besitzer sollte daher unbedingt ab Übergabezeitpunkt dafür sorgen, dass eine neue Yacht-Haftpflicht-Versicherung vorhanden ist, damit man im Schadenfall nicht mit seinem persönlichen Vermögen haftet.
Eine Karenzzeit kann der jeweilige Versicherer von der Übergabe bis zur Kenntnisnahme durch die Versicherung einräumen. Gesetzlich ist dieses Vorgehen so allerdings nicht vorgesehen, daher ist es ratsam, den Verkauf beziehungsweise Kauf einer Yacht direkt dem Anbieter der Yachtversicherung anzuzeigen.
Tipps zur Kasko-Versicherung beim Gebrauchtbootkauf
Die Yacht-Kasko-Versicherung geht für die Dauer eines Monats nach Übergabedatum automatisch auf den neuen Eigentümer über, es sei denn, im Kaufvertrag wurde schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen. Der nicht verbrauchte Teil der Versicherung aus dem alten Vertrag wird dann entsprechend abgerechnet. Wird die Yacht-Kasko-Versicherung übernommen, gilt im Regelfall der Kaufpreis als neue Versicherungssumme.
Unbedingt beachtet werden sollte, dass es alles andere als ratsam ist, aus Kostengründen während der Verkaufsphase die Versicherung zu kündigen! Auch wenn die Yacht nicht mehr genutzt wird, ist das Risiko immer noch vorhanden, dass ein Schaden am Schiff oder durch das Schiff an Dritten eintritt. So kann es zum Beispiel bei der Probefahrt zu einer Kollision kommen – ohne Versicherung müsste der Schaden selbst getragen werden.
Anderes Beispiel: Wird die Yacht aus dem Winterlager verkauft, ist es ebenso wichtig, dass eine gute Versicherung vorhanden ist. Was wäre sonst, wenn es zu einem Hallenbrand kommt und die Yacht beschädigt wird oder gar ganz verloren ist.
Kurzum: Die Kündigung der Yacht-Versicherung während der Verkaufsphase ist Sparen an der falschen Stelle!
Die Yachtübergabe beim Gebrauchtbootkauf
Für den neuen Eigner ist es wichtig, sich vor der Übergabe bereits eine passende Yacht- Haftpflicht- und Yacht-Kaskoversicherung zu suchen oder die vorhandene zu übernehmen, damit keine Versicherungslücke entsteht. Dabei sollte unbedingt in das Vertragswerk geschaut werden! Passt das Fahrtgebiet? Gibt es Ausschlüsse, die selbst für einen Monat nicht tragbar sind? Sind die Transporte zum eigenen Liegeplatz mit abgesichert?
Die Ermittlung der Versicherungssumme beim Versicherungswechsel
Im Regelfall wird die Versicherungssumme nach dem Kauf der Kaufpreis sein. Diese Summe ist wichtig, denn damit wird die Grundlage für die Auszahlung der „Unanfechtbaren Festen Taxe“ im Totalverlust festgelegt. Das bedeutet, es muss möglich sein, für diesen Preis eine gleichwertige Yacht wieder zu beschaffen. Daher sind die realistische Einschätzung und die Ermittlung der Versicherungssumme (also der Wert der Yacht) grundlegend für den Vertrag. Ein erfahrener und seriöser Anbieter von Yachtversicherungen ist hier ein guter Ansprechpartner – oder auch ein Yachtgutachter.
Sollten gleich einige Investitionen ins Schiff getätigt werden, ist zu unterscheiden, ob diese werterhaltend oder wertsteigernd sind. Entsprechend dieser Werte wird dann die Summe im Versicherungsvertrag vereinbart und danach berechnet sich auch die Prämie.
Werterhaltende Maßnahmen sind beispielsweise der Ersatz eines Plotters, der bereits an Bord war, aber durch ein aktuelleres Modell abgelöst werden soll. Wertsteigernd ist der Einbau von Geräten, die bisher nicht vorhanden waren, oder Investitionen, die den möglichen Verkaufswert der Yacht tatsächlich auch erhöhen – beispielsweise eine neue Lackierung oder ein neuer Decksbelag. Es ist sinnvoll, diese Maßnahmen zu dokumentieren und der Versicherung für die Akte zur Verfügung zu stellen.
Fazit
Der Versicherungswechsel beim Gebrauchtbootkauf stellt keine große Herausforderung dar, wenn die vorstehend genannten Aspekte bekannt sind und berücksichtig werden.
Die Haftpflichtversicherung der Yacht endet automatisch und der neue Eigner muss sich um die Anschlussdeckung kümmern, damit keine unversicherte Zeit entsteht. Etwas mehr Augenmerk benötigt hingegen die Kasko-Versicherung der Yacht. Soll sie weitergeführt oder eine neue Versicherung abgeschlossen werden? In jedem Fall ist dabei die Ermittlung der Versicherungssumme von Bedeutung. Dabei ist es ratsam, seinen Versicherer mit ins Boot zu holen.
In diesem Sinne: Viel Erfolg beim Yachtverkauf oder mit dem neuen gebrauchten Schiff.
Weitere Infos unter: www.schomacker.de