Funkschein: Das Short Range Certificate (SRC)

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Die studierte Journalistin aus Flensburg segelt seit ihrem zwölften Lebensjahr. Seit fast zehn Jahren leidenschaftlich auch auf großen Yachten, gerne auch auf Langfahrten, Atlantiküberquerungen und Überführungen. Sie ist Inhaberin des Sporthochseeschifferscheins sowie des RYA Yachtmaster Ocean. Darüber hinaus ist Maren RYA Cruising Instructor (Segellehrerin). Seit 2020 hat sie ein eigenes kleines Fahrtenboot – eine Cross 25.

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) im Überblick

Der internationale Funkschein Short Range Certificate (SRC) heißt in Deutschland „Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“. Er berechtigt den Inhaber des Zeugnisses zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle (UKW) auf Sportbooten und Schiffen, die nicht der Funkausrüstungspflicht unterliegen. Das Wort „beschränkt“ bezieht sich dabei nicht etwa auf die Gültigkeitsdauer der Lizenz, sondern auf die Frequenzbänder der Ultrakurzwelle.

Das SRC ist für alle Schiffsführer vorgeschrieben, sobald sich an Bord eine UKW-Seefunkanlage befindet (§1 Abs.7 Sportseeschifferscheinverordnung). Dies ist beispielsweise auf Charterbooten der Fall, weshalb Vercharterer das Funkgerät ausbauen müssten, wenn der Charterkunde kein SRC vorlegen kann.

Der Funkschein SRC berechtigt zur Teilnahme am UKW-Seefunk. ©Sönke Roever

Das SRC ist international gültig, kann nur vom Namen her abweichen. In den Niederlanden und Belgien heißt es beispielsweise „Marcom B“, in Österreich „UKW-Betriebszeugnis II“. Inwieweit das Funkzeugnis anerkannt wird, hängt vom jeweiligen Flaggenstaat ab. Die Royal Yachting Association (RYA) in England erkennt das deutsche SRC an, umgekehrt ist aber eine Anpassungsprüfung notwendig.

Der Weg zum SRC

Wer das beschränk gültige Funkbetriebszeugnis erwerben möchte, muss dafür theoretische und praktische Kenntnisse nachweisen. Diese werden in einer dreigeteilten Theorieprüfung und einer Praxisprüfung von einem regionalen Prüfungsausschuss des Deutschen Segler-Verbandes e. V. (DSV) oder des Deutschen Motoryachtverbands e. V. (DMYV) abgefragt.

Tipp: Für die Teilnahme am Binnenfunk ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk (UBI) notwendig. Wer beide Funklizenzen erwerben möchte, sollte zunächst das SRC machen. Für den Erwerb des UBI ist dann nur noch eine Ergänzungsprüfung notwendig.

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Voraussetzungen zum Erlangen des SRC

Die Voraussetzungen für den Erwerb des SRC sind minimal. Die Bewerber müssen bei der Prüfung mindestens 15 Jahre alt sein. Ein Sportbootführerschein ist nicht notwendig. Grundkenntnisse in Englisch sind für die Prüfung sinnvoll, da hier Übersetzungen im Notverkehr verlangt werden.

Die Ausbildung zum SRC

Viele Segelschulen und andere Anbieter bieten die Ausbildung zum SRC an. In Präsenz- oder Online-Kursen erlernen die Teilnehmenden das theoretische Wissen und üben den Umgang mit dem Funkgerät.

Tipp: Alle Fragen für die theoretische Prüfung gibt es hier zum Download.

Diverse Bücher und Lernsysteme helfen bei der Vorbereitung auf die Prüfung. ©Maren Christoffer

Lehrmaterialien für das SRC

Es gibt verschiedene Lehrmaterialien, die auf die Prüfung zum SRC vorbereiten. Lehrbücher wie Funkverkehr an Bord von Yachten werden vom Fachverlag Delius Klasing vertrieben. Sie geben einen Überblick über das Fachwissen, das für den Funkverkehr notwendig ist.

Wer sich gezielt auf die Theoriefragen vorbereiten möchte, kann dies auf unterschiedlichen Wegen tun: Das Bundesministerium für Verkehr und Digitales und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes stellen auf www.elwis.de die Fragen zur Theorieprüfung zur Verfügung. Auditive Lerner können sich die Fragen und Antworten im Hörbuch von Rudi Singer vorlesen lassen. Wer es lieber interaktiv mag, kann auf Lernapps wie beispielsweise Bootsprüfung.de zurückgreifen.

Es gibt verschiedene Apps, mittels derer sich auf die Prüfung zum SRC vorbereitet werden kann. ©MarinaApril/stock.adobe.com

Die Prüfungsanmeldung zum SRC

Die Prüfungsanmeldung erfolgt bei den jeweiligen regionalen Prüfungsausschüssen des DSV oder DMYV. Der dazugehörige Antrag auf Zulassung zur Prüfung steht auf den Internetseiten von DSV und DMYV zum Download zur Verfügung.

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Die Prüfung zum SRC

Die Prüfung für den Erwerb des beschränkt gültigen Betriebszeugnisses besteht aus einer dreiteiligen Theorieprüfung und einer Praxisprüfung.

Die Theorieprüfung dauert eine Stunde und deckt die Themenfelder mobiler Seefunkdienst, weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS sowie öffentlicher und nichtöffentlicher Nachrichtenaustausch ab. Im ersten Teil beantworten die Prüflinge einen von zwölf schriftlichen Fragebögen bestehend aus 24 Fragen. Der Fragenkatalog umfasst insgesamt 180 Fragen. Im zweiten Teil diktieren die Prüfer eine Meldung auf Englisch, die dann übersetzt werden muss. Im Dritten muss eine deutsche Meldung ins Englische übersetzt werden. Die Meldungen entnehmen die Prüfer einem Pool von insgesamt 27 Meldungen.

Beispiel für eine Frage aus dem Fragenkatalog für den SRC. ©Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Darüber hinaus können die Prüfer auch noch aus weiteren Aufgaben wählen:
• DSC-Speicherabfrage und Empfangsbestätigung
• Abwicklung Notverkehr
• Funkstille gebieten
• Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
• Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
• DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Küstenfunkstelle
• Abwicklung des Routineverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
• Einstellen des DSC-Controllers

UKW-Seefunkgerät auf einer Yacht. ©Sönke Roever

Fazit zum SRC

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis ist ein Muss für alle Seglerinnen und Segler, die in küstennahen Gewässern unterwegs sein wollen. Gerade wer chartern möchte, kommt um diesen Funkschein nicht herum, denn nahezu alle Charteryachten sind mit einem UKW-Funkgerät ausgestattet.

Doch nicht nur deshalb ist es sinnvoll, das SRC zu erwerben. Wer einmal in eine Notsituation kommt, kann via UKW-Seefunk schnell Hilfe alarmieren und diesen Hilferuf breit streuen. Außerdem ist es möglich, in vielbefahrenen Gewässern den Kontakt zu anderen Schiffen aufzunehmen und so möglicherweise brenzlige Situationen frühzeitig zu klären.

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Tommek
Tommek
1 Jahr her

So ganz richtig ist der Beitrag nicht. Das Vorgängerzeugnis „Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für UKW“ ist weiterhin gültig. Mit diesem kann man auch neue Funkgeräte ( mit DSC-Taste) betreiben unter der Vorraussetzung, dass keine DSC -Nummer einprogrammiert wurde, damit ist die DSC-Taste unwirksam.
Ich habe von Verchaterern gehört die genau so ihre Funkgeräte eingerichtet haben. Ich selbst betreibe mein Funkgerät auch so.

Ingo Meyer
Ingo Meyer
3 Monaten her

Hallo Leute,
ich habe die Erfahrung gemacht, dass man für das hochwertige Funksprechzeugnis ( AZF ), keine Anpassungsprüfung gibt. Für jedes andere, minderwertigere Funksprechzeugnis, gibt es eine Möglichkeit. Typisch deutsche Bürokratie!