Alkohol an Bord: Das gilt bei der Promillegrenze für Segler

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Titelfoto: ©️BLAUWASSER.DE

Auch auf dem Wasser gilt die Promillegrenze beim Alkoholkonsum

Das Ankerbier, der Manöverschluck oder die Opfergabe für Rasmus. Für den Alkoholkonsum auf Segelyachten gibt es viele Gründe. Doch Vorsicht! Nicht nur beim Autofahren, sondern auch auf dem Wasser darf eine bestimmte Promillegrenze nicht überschritten werden.

Im Gegensatz zum Straßenverkehr liegen zwar keine offiziellen Zahlen zu alkoholbedingten Seeunfällen auf deutschen Gewässern vor und die Wasserschutzpolizei spricht von einer gemäßigten Lage bezüglich des Themas „Alkohol an Bord von Yachten“, aber trotzdem gehen viele Experten von einer hohen Dunkelziffer aus.

Auf vielen Yachten gehört Alkohol zum Segelalltag dazu. ©Fxquadro/stock.adobe.com

Grund genug, einmal zu hinterfragen, was eigentlich erlaubt ist? Wo lassen sich geltende Vorschriften nachlesen, gelten die gleichen Regeln für Binnensee- oder Hochsee-Segeln, Tretboot oder Dampfer, für Privatpersonen oder professionelle Skipper?

Für wen gelten die Grenzen beim Alkoholkonsum auf See?

Von Kanus über Jet-Skis bis hin zu Containerschiffen, von sporadischen Freizeitausflügen über regelmäßige Wochenendtörns bis hin zur beruflichen Steuerung von Fahrzeugen gilt immer das Gleiche! Und so finden die unter Berücksichtigung der Kollisionsverhütungsregeln in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) für Küstengewässer sowie der Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung (BinSchStrO) für Binnengewässer festgeschriebenen Vorschriften zum Alkoholkonsum auf deutschen Gewässern ausnahmslos Anwendung.

Wer es konkret wissen möchte: Im Einzelnen gelten die Regelungen für …

  • … sowohl berufliche als auch Sportschifffahrten
  • … in Deutschland sowie im Ausland zugelassene Fahrzeuge
  • … deutsche Seeschifffahrt- und Seewasserstraßen
  • … deutsche Schiffe seewärts der Küstenmeer-Begrenzung
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Welche Promillegrenzen gelten beim Alkoholkonsum an Bord?

Wie auch beim Führen von Kraftfahrzeugen an Land dürfen auf deutschen Gewässern vorgeschriebene Promillegrenzen nicht überschritten werden. Das gilt übrigens auch beim Ankern, da eine ankernde Yacht weiterhin als ein Teil des Schiffsverkehrs angesehen wird.

Der Unterschied zum Straßenverkehr: Die Regelungen der See- und Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnungen gelten abgesehen von Schwimmern auch für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer wie Ruderer, Kitesurfer oder Stand-up-Paddler. Selbst auf Flößen muss der Alkoholkonsum eingeschränkt werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass auch die Fahrt mit dem Beiboot zum Nachbarboot oder die Runde mit dem SUP am Ankerplatz den Regeln unterliegt.

Party an Bord einer Yacht. Im Hafen kein Problem. ©DisobeyArt/stock.adobe.com

Im Gesetz heißt es entsprechend: Nach § 3 Abs. 3 und 4 SeeSchStrO ist der Genuss alkoholischer Getränke nicht nur verboten, beeinträchtigt er den Fahrzeugführer in der sicheren Ausübung seiner Tätigkeit. Vielmehr müssen sich auch alle anderen Besatzungsmitglieder an die Blutalkoholgrenze von 0,5 Promille halten, zeichnen sie für eine ungefährdete Fahrt mitverantwortlich – ob beim Brücken-, Decks- oder Maschinendienst.

Wird ein Fehlverhalten hinsichtlich des Alkoholkonsums auf einem deutschen Gewässer nachgewiesen, können bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille Bußgelder verhängt oder andere behördliche Maßnahmen angeordnet werden. Wer einen Blutalkoholwert von mindestens 1,1 Promille zeigt, gilt als absolut fahruntüchtig und begeht analog zur Straßenverkehrsordnung auch ohne anderweitiges Fehlverhalten eine Straftat.

Weit verbreitet: der Einlaufschluck im Hafen nach dem Törn. ©BLAUWASSER.DE

Gibt es Ausnahmen bei der Promillegrenze beim Alkoholkonsum auf dem Wasser?

Der grundsätzlich genehmigte Alkoholgenuss gilt als Obergrenze. In Ausnahmefällen kann jedoch eine abweichende Menge festgelegt werden. So ist beispielsweise beim Führen von Passagierschiffen oder Wasserfahrzeugen mit gefährlicher Ladung während der Dienstfahrt der Konsum alkoholischer Getränke komplett verboten. Die Promillegrenze liegt bei null.

Interessant ist auch die Regelung für den Bodensee. Aufgrund seiner Lage zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der Bodensee als internationales Gewässer eingestuft und sieht für Bootsführer einen entsprechenden Grenzwert von 0,8 Promille Blutalkoholgehalt vor.

Auf dem Bodensee gilt eine andere Promille-Grenze. ©nikonmike/stock.adobe.com

Andersherum verhält es sich auf den Grenzgewässern Oder, Westoder und Lausitzer Neiße. Hier gilt eine Obergrenze von 0,2 Promille, was beim Überführen einer Yacht zur Ostsee über die Oder von Interesse sein kann.

Welche Konsequenzen gibt es beim Alkoholkonsum auf dem Wasser?

Die Einhaltung der Vorschriften zum Alkoholkonsum auf deutschen Gewässern wird durch die Wasserschutzpolizei kontrolliert. Wer gegen die festgelegten Beschränkungen verstößt, kann je nach individueller Fallbetrachtung wegen einer Ordnungswidrigkeit oder auch einer Straftat belangt werden.

Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die Wasserschutzpolizei kontrolliert. ©benjaminnolte/stock.adobe.com

Bei einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,51 und 1,09 Promille wird in der Regel ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt. Die Beträge liegen auf deutschen Gewässern in den meisten Fällen zwischen 350 und 2.500 Euro.

Geldstrafen in fünfstelliger Höhe sowie Freiheitsstrafen können die Folge sein, wenn ein Promillewert von mindestens 1,1 festgestellt und der Betroffene aus diesem Grund nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit, sondern einer Straftat verurteilt wird.

Beim Ankern gelten die gleichen Alkohol-Regeln wie auf See. ©BLAUWASSER.DE

Neben Bußgeldern können in der Schifffahrt auch Führerscheine eingezogen oder Fahrverbote verhängt werden – und das nicht nur für den See-, sondern auch den Straßenverkehr. Für einen Entzug des Kfz-Führerscheins aufgrund einer Trunkenheitsfahrt auf dem Wasser müssen über die absolute Fahruntüchtigkeit hinaus allerdings weitere Gründe vorliegen, die einen Entzug rechtfertigen. Dazu gehört beispielsweise die Fragestellung, ob man generell geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Bei einem Mindest-Blutalkoholwert von 1,6 Promille ist darüber hinaus die offizielle Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) möglich.

Wichtig: Durch Alkoholeinfluss bedingte Unfallschäden auf deutschen Gewässern werden in der Regel nicht von Haftpflichtversicherungen gedeckt.

Ein kühles Helles. Nach dem Landfall kein Problem. ©BLAUWASSER.DE

Fazit

Gewässer sind keine rechtsfreien Zonen und können bei ordnungswidrigem Alkoholkonsum Bußgelder, Fahrverbote oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Das ist nichts, was ein Glas Wein zu viel wert wäre. Wer dennoch nicht völlig auf Alkohol an der Pinne verzichten möchte, sollte sich seiner eingeschränkten Reaktionsfähigkeit bewusst sein und sicherstellen, die für den Wassersport vorgeschriebene Promillegrenze zumindest nicht zu überschreiten und so eine Gefährdung Dritter auszuschließen.

Weiterführende Infos zum Thema:
www.bussgeldkatalog.org

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Ingmar
Ingmar
3 Jahren her

Wie deprimierend. Am besten von Deutschen Gewässern fernhalten. In Griechenland juckt sowas kein Schwein. Besonders nicht vor Anker!

Gerhard Teufl
Gerhard Teufl
3 Jahren her

Aus der Sicht eines Skippers finde die Aufklärung über die Unsitte “zu einem Bootsurlaub gehört der tägliche Vollrausch unbedingt dazu” aufgeräumt wird. In Kroatien haben wir 0,5 Prom.Grenze , die auch in der Marina/Hafen gelten. Es geht sogar so weit, wenn sich jemand über Lärm beschwert, fährt die Polizei bein-hart drüber. Kassiert Bußgelder und legt das Boot bis zur Ausnüchterung an die Kette. Lassen sich dann auch noch mit der Überprüfung deren Zustand Zeit, das es passieren kann das du zweit Tage fest bist. Also da wegen “Tradition oder sonstigen Schwachsinn” Urlaubstage verschenken ? Kenne einige Skipper die in ihren… Mehr lesen »

Last edited 3 Jahren her by Gerhard Teufl
Klaus
Klaus
3 Jahren her

Prost

meerfrau
meerfrau
3 Jahren her

Aus welcher Regelung geht hervor, dass ankernde Fahrzeuge als Teil des Schiffsverkehrs angesehen werden, da sie doch per Definition nicht in Fahrt befinden?

Dr.Gregor Walden
Dr.Gregor Walden
3 Jahren her
Reply to  meerfrau

Liebe Meerfrau, vielleicht haben Sie das noch nicht erlebt, aber ein Anker kann sich auch von seinem Ankergrund lösen, dann ist ein Boot in Fahrt und muss bei Viel Wind, nicht lustig, eingefangen werden, gut wenn ein Ankeralarm eingerichtet wurde. 04 Uhr in der Früh, da bin ich als Skipper lieber nüchtern, morgen ist mein Co-skipper dran. Nicht als Belehrung sehen, nur als Anregung, be alert, i wish you many happy sailing Trips Gregor

Konni
Konni
1 Jahr her

Vor Anker gilt ein Schiff weiterhin in Fahrt und somit No Alkohol!!

Michael
Michael
1 Jahr her

Gibt es denn im rechtlichen Sinne einen Unterschied in Bezug auf die Alkoholgrenzen ob ich vor Anker liege oder an einer Boje festgemacht habe? Nach meinem Verständnis befinde ich mich in beiden Situationen in Fahrt jedoch ohne Fahrt durchs Wasser. Oder täusche ich mich?

Klaus
Klaus
3 Monaten her

In Schweden gilt wie im Straßenverkehr auch auf dem Wasser eine Grenze von 0,2 pro mille! Und das wird auch von der Wasserschutzpolizei kontrolliert, wie ich lesen konnte!